Geburtsurkunden
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Kanton Aargau
Ratgeber für beglaubigte, notariell beglaubigte und Apostille-Übersetzungen im Kanton Aargau. Relevant für Zivilstandsämter, Migrationsämter, Gerichte, Hochschulen, Firmenunterlagen und internationale Dokumente.
Im Aargau ist Deutsch Amtssprache. Anders als in den meisten Kantonen stellt hier nicht die Staatskanzlei, sondern das Ausweiszentrum Aargau an der Bleichemattstrasse 1 in Aarau die Apostillen aus, zu CHF 40 pro Stück. Das Notariat ist freiberuflich organisiert. Unterschriften und Kopien beglaubigen neben Notarinnen und Notaren auch Gemeindeschreiber sowie vom Gemeinderat ermächtigte Gemeindeangestellte, sodass oft die Gemeindekanzlei weiterhilft. Das Amt für Migration und Integration (MIKA) verlangt im Merkblatt zum Familiennachzug Übersetzungen in eine Landessprache oder ins Englische. Die regionalen Zivilstandsämter unterstehen der Zivilstandsaufsicht in der Abteilung Register und Personenstand des Departements Volkswirtschaft und Inneres.
| Amtssprache(n) | Deutsch |
|---|---|
| Apostille / Beglaubigung | Ausweiszentrum Aargau, Legalisationen, Bleichemattstrasse 1, 5001 Aarau – CHF 40 pro Apostille Offizielle Seite |
| Notariat | Freiberufliches Notariat – Unterschriften, Kopien und Auszüge beglaubigen Notarinnen und Notare (Urkundspersonen), Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber sowie – per Gemeinderatsbeschluss ermächtigt – Gemeindeammann, weitere Gemeinderatsmitglieder oder Gemeindeangestellte (Beglaubigungspersonen). Rechtsgrundlagen: Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz (BeurG), -verordnung (BeurV), Dekret über den Notariatstarif. Aufsicht: Notariatskommission. Offizielle Seite |
| Zivilstandswesen | Regionale Zivilstandsämter (dezentrale kommunale Organisationseinheiten, Zuständigkeit nach Wohngemeinde). Aufsicht: Zivilstandsaufsicht der Abteilung Register und Personenstand, Departement Volkswirtschaft und Inneres, Bahnhofplatz 3c, 5001 Aarau. Offizielle Seite |
| Migrationsbehörde | Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA), Departement Volkswirtschaft und Inneres Offizielle Seite |
Stand: September 2026, vor Einreichung bei der Stelle prüfen.
Der Kanton Aargau hat die Legalisationen dem Ausweiszentrum Aargau an der Bleichemattstrasse 1 in Aarau übertragen. Dort erhalten Aargauer Dokumente mit Unterschrift einer Urkunds- oder Beglaubigungsperson, eines Zivilstandsamts oder einer kantonalen Stelle die Apostille für CHF 40. Der Schalter ist montags bis 19.00 Uhr geöffnet, freitags durchgehend bis 16.00 Uhr. Stand: September 2026.
Für den Familiennachzug von Nicht-EU/EFTA-Angehörigen ja: Laut Merkblatt B1660 (Stand Juli 2026) sind alle bei den Einwohnerdiensten eingereichten Unterlagen in eine Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch) oder ins Englische zu übersetzen. Ob eine Beglaubigung nötig ist, sagt das Merkblatt nicht. Für Zivilstandsämter oder Gerichte können andere Vorgaben gelten, fragen Sie dort nach.
Zuerst beglaubigt das Generalsekretariat der Gerichte Kanton Aargau (Obere Vorstadt 40, Aarau) das Urteil, und zwar kostenlos, nach Termin über Outlook Bookings oder per Post. Wenn Sie das schriftlich verlangen und das Zielland angeben, leitet das Generalsekretariat das Dokument direkt ans Ausweiszentrum weiter, das die Apostille für CHF 40 anbringt.
Offizielle Stellen, geprüft im September 2026. Gebühren und Abläufe können sich ändern – vor Einreichung bei der zuständigen Stelle bestätigen.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
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Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
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Anbieter im Kanton Aargau
Für beglaubigte, notarielle oder Apostille-Übersetzungen sollten Sie nicht nur nach Nähe suchen. Wichtiger ist, ob der Anbieter die formale Anforderung der zuständigen Stelle versteht und vor Auftrag klärt.
Empfohlene erste Anlaufstelle für beglaubigte Übersetzungen, notarielle Übersetzungen und Apostille-Fälle im Kanton Aargau.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
In vielen Kantonen können auch lokale unabhängige Übersetzerinnen und Übersetzer helfen. Fragen Sie aber konkret nach Erfahrung mit Behörden, Zivilstandsämtern, Migrationsämtern, Notariat und Apostille. Eine reine Sprachübersetzung genügt nicht immer.
Wenn Dokumente für Behörden, Migration, Zivilstand oder Ausland bestimmt sind, zählt nicht nur der Preis. Wichtig ist, dass die Formanforderung vor Auftrag korrekt geklärt wird.