Notarielle Form

Notariell beglaubigte Übersetzung

Eine notarielle Beglaubigung ist eine zusätzliche formale Ebene. Sie kann nötig werden, wenn nicht nur die Übersetzung, sondern auch eine Unterschrift, Kopie oder Erklärung amtlich bestätigt werden muss.

Unterschied zur beglaubigten Übersetzung

Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt die sprachliche und inhaltliche Übertragung. Eine notarielle Beglaubigung bestätigt dagegen typischerweise eine Unterschrift, eine Kopie oder eine Erklärung. In der Praxis können beide Schritte zusammen vorkommen.

Der Fehler passiert häufig in der Reihenfolge: Wenn zuerst übersetzt, dann notariell bestätigt und danach apostilliert werden muss, sollte das vor Auftrag klar sein.

Was wird wirklich beglaubigt?

Notariell beglaubigt heisst nicht automatisch “inhaltlich geprüft”

Viele Nutzer verwechseln notarielle Beglaubigung mit einer inhaltlichen Prüfung der Übersetzung. Das ist gefährlich. In der Praxis bestätigt das Notariat meistens eine Unterschrift, Kopie, Identität oder Erklärung. Die sprachliche Richtigkeit der Übersetzung wird durch die übersetzende Person beziehungsweise das Übersetzungsbüro bestätigt.

Beglaubigte Übersetzung

Was wird bestätigt?
Die übersetzende Person oder das Übersetzungsbüro bestätigt die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung.
Was wird nicht bestätigt?
Sie bestätigt nicht automatisch die Echtheit des Originaldokuments, die Identität einer unterschreibenden Person oder die Echtheit eines Siegels.

Notarielle Beglaubigung

Was wird bestätigt?
Das Notariat bestätigt typischerweise eine Unterschrift, eine Kopie, eine Erklärung oder die Identität beziehungsweise Mitwirkung einer Person im konkreten Vorgang.
Was wird nicht bestätigt?
Das Notariat bestätigt normalerweise nicht den gesamten materiellen Inhalt der Übersetzung als sprachliche Fachprüfung.

Beglaubigte Kopie

Was wird bestätigt?
Eine zuständige Stelle bestätigt, dass eine Kopie mit dem vorgelegten Original oder einer vorgelegten Hauptschrift übereinstimmt.
Was wird nicht bestätigt?
Die beglaubigte Kopie sagt nicht, dass eine Übersetzung korrekt ist, und sie ersetzt keine Übersetzererklärung.

Beurkundung

Was wird bestätigt?
Bei einer Beurkundung wird ein Rechtsgeschäft oder eine Erklärung formell aufgenommen. Das ist stärker als eine blosse Beglaubigung.
Was wird nicht bestätigt?
Eine Beurkundung ist nicht automatisch nötig, nur weil ein Dokument übersetzt werden muss.

Merksatz

Bei einer notariell beglaubigten Übersetzung besteht die Wirkung häufig aus zwei Ebenen: Die übersetzende Person bestätigt die Übersetzung. Das Notariat bestätigt die Unterschrift, Erklärung oder Kopie. Das sind verschiedene Funktionen und sollten nicht verwechselt werden.

Typische Beglaubigungskette

Die richtige Reihenfolge entscheidet darüber, ob das Dokument akzeptiert wird. Besonders bei Zivilstandsämtern, Migrationsämtern, Gerichten, Registern, Botschaften und ausländischen Universitäten sollte die Kette vor Auftrag feststehen.

Ein häufiger Fehler ist, nur “notariell beglaubigt” zu bestellen, ohne zu wissen, ob die Stelle die Unterschrift der übersetzenden Person, eine Kopie des Originals oder eine Apostille auf der notariellen Bestätigung verlangt.

1

Original prüfen

Zuerst klären, ob das Original, eine Kopie oder eine bereits beglaubigte Urkunde verwendet werden muss.

2

Übersetzung erstellen

Die Übersetzung muss vollständig sein, inklusive Stempel, Randvermerken, Tabellen, Unterschriftenhinweisen und Anhängen.

3

Erklärung der übersetzenden Person

Je nach Stelle wird eine Bestätigung verlangt, dass die Übersetzung vollständig und korrekt erstellt wurde.

4

Notarielle Beglaubigung

Das Notariat bestätigt dann die relevante Unterschrift, Kopie oder Erklärung, nicht automatisch den gesamten übersetzten Inhalt.

5

Apostille oder Legalisation

Wenn das Dokument im Ausland verwendet wird, kann auf die notarielle Bestätigung oder auf das Original noch eine Apostille folgen.

Typische Einsatzfälle

Zivilstandsämter und Migrationsämter

Diese Stellen fordern in der Praxis häufig formell beglaubigte oder notariell beglaubigte Übersetzungen an, etwa bei Geburt, Heirat, Scheidung, Familiennachzug, Aufenthalt oder Einbürgerung.

Vollmacht

Wenn eine Person im Ausland handeln soll oder eine Unterschrift formell bestätigt werden muss.

Firmendokument

Bei Statuten, Handelsregisterauszügen, Zeichnungsberechtigungen oder Bankunterlagen.

Erbschaft und Familie

Bei Nachlass, Scheidung, Adoption, Sorgerecht oder Vermögensfragen im Ausland.

Gericht und Register

Wenn eine Stelle ausdrücklich notarielle Form oder eine notarielle Bestätigung verlangt.

Was Sie vorher klären sollten

Fragen Sie die empfangende Stelle nach der genauen Formulierung. Reicht eine beglaubigte Übersetzung? Muss die Unterschrift der übersetzenden Person notariell bestätigt werden? Wird danach eine Apostille verlangt?

Wenn ein Dokument im Ausland verwendet wird, lesen Sie zusätzlich die Seite zur Übersetzung mit Apostille.

Warnsignale

  • Die Stelle nennt ausdrücklich Notar, notarized oder notarielle Form.
  • Das Dokument geht an Gericht, Register, Bank oder Botschaft.
  • Eine Apostille soll auf einer notariellen Bestätigung angebracht werden.

Passenden Anbieter wählen

Für notarielle Vorgänge zählt nicht nur die Übersetzung, sondern die korrekte Abfolge der Bestätigungen.

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