Geburtsurkunden
Relevant für Zivilstand, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Unternehmen oder internationale Verwendung.
Stadt-Guide
Ratgeber für beglaubigte, notariell beglaubigte und Apostille-Übersetzungen in Luzern: typische Dokumente, Behörden, Kosten und Anbieter.
In der Stadt Luzern lebten 2025 24'439 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, was laut LUSTAT einem Ausländeranteil von 28,2 Prozent entspricht, deutlich mehr als im Kantonsdurchschnitt von 21,9 Prozent. Rund drei Viertel davon stammen aus Europa, 54,6 Prozent aus EU-Staaten. Wer mit ausländischen Urkunden zu tun hat, findet in Luzern eine praktische Besonderheit: Der kantonale Beglaubigungsdienst an der Bahnhofstrasse 15 beglaubigt nicht nur Unterschriften und Kopien, sondern auch Übersetzungen registrierter Übersetzerinnen und Übersetzer. Zivilstandsfälle bearbeitet das Regionale Zivilstandsamt Stadt Luzern, das auch umliegende Gemeinden bedient, und die Universität Luzern hat eigene Regeln für fremdsprachige Diplome (Stand: September 2026, vor Einreichung prüfen).
Regionales Zivilstandsamt Stadt Luzern (gemäss Verzeichnissen Obergrundstrasse 1): Geburt, Anerkennung, Ehe und Zivilstandsregister-Auszüge für die Stadt und angeschlossene Gemeinden wie Malters. Bevölkerungsdienste der Stadt Luzern: An- und Abmeldung; Adresse und Unterlagenliste für Zuzüge aus dem Ausland konnten wir nicht direkt verifizieren. Beglaubigungsdienst Kanton Luzern, Bahnhofstrasse 15, Büro 022: beglaubigt Unterschriften und Kopien für Privatpersonen, Übersetzungen registrierter Übersetzer sowie Apostillen und Legalisationen. Die Schalter sind Montag bis Freitag 9–11.30 und 13.30–16 Uhr offen, postalisch dauert es zwei bis vier Arbeitstage. Geschäftskunden verweist der Dienst für Unterschriften und Kopien an Notariate. Universität Luzern: Dokumente ausserhalb von Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch brauchen eine amtlich beglaubigte Übersetzung.
| Zivilstandsamt | Regionales Zivilstandsamt Stadt Luzern (auch für angeschlossene Gemeinden, z. B. Malters) – Obergrundstrasse 1, 6002 Luzern (gemäss search.ch/Waze; stadtluzern.ch nicht abrufbar) Offizielle Seite |
|---|---|
| Einwohneramt / Zuzug | Bevölkerungsdienste der Stadt Luzern Offizielle Seite |
| Beglaubigung vor Ort | Beglaubigungsdienst Kanton Luzern (beim Handelsregisteramt) – Beglaubigt Unterschriften und Kopien für Privatpersonen, Übersetzungen registrierter Übersetzer für Privat- und Geschäftskunden, Apostillen und Legalisationen. Geschäftskunden für Unterschriften/Kopien an Notare verwiesen. Postalisch 2–4 Arbeitstage. – Bahnhofstrasse 15, 6003 Luzern (Büro 022, EG); Postfach 3768, 6002 Luzern; Tel. 041 228 50 24; Schalter Mo–Fr 09.00–11.30, 13.30–16.00 Offizielle Seite |
Beim Beglaubigungsdienst des Kantons Luzern an der Bahnhofstrasse 15 (Büro 022, Erdgeschoss). Er beglaubigt Übersetzungen registrierter Übersetzerinnen und Übersetzer für Privat- und Geschäftskunden sowie Unterschriften und Kopien für Privatpersonen. Bei Unterschriften muss die Person mit Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis persönlich erscheinen. Auf dem Postweg dauert es zwei bis vier Arbeitstage (Stand: September 2026).
Gemäss den Zulassungsrichtlinien 2025/26 sind Dokumente, die nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch verfasst sind, mit einer Kopie einer amtlich beglaubigten Übersetzung ins Anmeldeportal hochzuladen. Anerkannt werden notarielle oder amtliche Beglaubigungen, Übersetzungen der ausstellenden Institution mit Stempel und Unterschrift sowie Übersetzungen registrierter oder vereidigter Fachpersonen. Prüfen Sie die Richtlinien für Ihr Studienjahr.
Nein. Das Regionale Zivilstandsamt Stadt Luzern arbeitet auch für angeschlossene Gemeinden; so verweist etwa die Gemeinde Malters auf das Regionale Zivilstandsamt Luzern. Für Ehevorbereitung oder die Eintragung ausländischer Ereignisse ist deshalb dieses Amt die Anlaufstelle, auch wenn Sie ausserhalb der Stadtgrenze wohnen. Welche Gemeinden genau dazugehören, erfahren Sie beim Amt (Stand: September 2026).
Offizielle Stellen, geprüft im September 2026. Gebühren und Abläufe können sich ändern – vor Einreichung bei der zuständigen Stelle bestätigen.
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