Apostille auf dem Original
Das Schweizer Originaldokument wird zuerst apostilliert. Danach wird die apostillierte Fassung übersetzt.
International verwendbare Dokumente
Eine Apostille ist kein Übersetzungsstempel. Sie bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde oder einer vorgelagerten amtlichen beziehungsweise notariellen Bestätigung. Genau deshalb ist die Reihenfolge entscheidend.
Eine Apostille wird meist verlangt, wenn ein Schweizer Dokument in einem anderen Land verwendet werden soll und dieses Land dem Haager Apostille- System folgt. Typische Fälle sind Heirat, Studium, Migration, Firmengründung, Erbschaft, Adoption oder Gerichtsverfahren im Ausland.
Nicht jedes internationale Dokument braucht automatisch eine Apostille. Manche Stellen akzeptieren eine beglaubigte Übersetzung, andere verlangen zusätzlich Notariat, Apostille oder konsularische Legalisation.
Das Schweizer Originaldokument wird zuerst apostilliert. Danach wird die apostillierte Fassung übersetzt.
Eine Unterschrift oder Kopie wird notariell bestätigt. Danach wird diese Bestätigung apostilliert.
Die Übersetzung oder Erklärung der übersetzenden Person wird beglaubigt oder notariell bestätigt und danach apostilliert.
Original oder Übersetzung?
Das ist die wichtigste Unterscheidung. Eine Apostille kann auf der ursprünglichen Urkunde liegen oder auf einer Bestätigung, die zur Übersetzung gehört. Beides sieht ähnlich aus, erfüllt aber einen anderen Zweck.
Wenn eine Apostille auf der falschen Ebene angebracht wird, kann die Zielbehörde das Dokument ablehnen. Ein Beispiel: Eine Behörde kann eine Apostille auf dem Original verlangen, während eine andere Behörde die notarielle Bestätigung der Übersetzung apostilliert sehen möchte.
Für kantonale Besonderheiten lesen Sie auch die Seite beglaubigte Übersetzung im Kanton Bern.
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