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Stadt-Guide
Ratgeber für beglaubigte, notariell beglaubigte und Apostille-Übersetzungen in Basel: typische Dokumente, Behörden, Kosten und Anbieter.
Basel liegt direkt an der Grenze zu Deutschland und Frankreich, und das prägt den Umgang mit ausländischen Dokumenten. Im Kanton Basel-Stadt, der neben der Stadt nur Riehen und Bettingen umfasst, lebten Ende 2025 210'529 Menschen; der Ausländeranteil lag bei 39,2 Prozent. Dazu kamen 2025 im Durchschnitt rund 36'000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger, etwa je zur Hälfte aus Deutschland und Frankreich. Urkunden auf Deutsch und Französisch sind hier Alltag, doch für Dokumente in anderen Sprachen verlangen Zivilstandsamt, Einwohneramt oder Universität oft eine beglaubigte Übersetzung. Eine Basler Besonderheit: Das Beglaubigungsbüro an der Spiegelgasse beglaubigt auch die Unterschrift von Übersetzerinnen und Übersetzern (Stand: September 2026, vor Einreichung prüfen).
Zivilstandsamt Basel-Stadt, Rittergasse 11: Beurkundung von Geburt, Ehe und Tod, Namensänderungen und Unterlagen für Einbürgerungen; für Ehe- und Anerkennungsfragen gibt es Sprechzeiten ohne Termin. Einwohneramt, Spiegelgasse 6: An- und Abmeldung sowie Aufenthaltsfragen. Beglaubigungsbüro, ebenfalls Spiegelgasse 6: beglaubigt Unterschriften von Privatpersonen, Notaren und Übersetzern (CHF 15) und stellt Apostillen aus (CHF 20); nicht registrierte Übersetzer müssen persönlich mit Ausweis erscheinen. Ab 2. November 2026 zieht das Büro wegen Renovation vorübergehend an die Schwarzwaldallee gegenüber dem Badischen Bahnhof. Universität Basel: Dokumente ausserhalb von Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch brauchen eine Übersetzung durch qualifizierte Übersetzer mit unterschriebener Bestätigung; eigene Übersetzungen werden nicht akzeptiert.
| Zivilstandsamt | Zivilstandsamt Basel-Stadt (Bevölkerungsamt) – Rittergasse 11, 4001 Basel; Tel. 061 267 95 90 Offizielle Seite |
|---|---|
| Einwohneramt / Zuzug | Einwohneramt (Bevölkerungsamt Basel-Stadt) – Spiegelgasse 6, 4001 Basel Offizielle Seite |
| Beglaubigung vor Ort | Beglaubigungsbüro Basel-Stadt (Passamt, Bevölkerungsamt); daneben freiberufliche Notariate (Notariatskammer Basel-Stadt) – Beglaubigt Unterschriften von Privatpersonen, Behörden, Notaren, Handelskammer und Firmenangestellten (CHF 15), Apostille CHF 20 (nur für Unterschriften von Basler Behörden/Notaren). Beglaubigt auch Unterschriften von Übersetzern, die die Richtigkeit einer Übersetzung bestätigt haben; nicht registrierte Übersetzer müssen persönlich mit Ausweis erscheinen. – Spiegelgasse 6, 4051 Basel, Mo–Fr 09.00–17.30; ab 2. November 2026 wegen Renovation vorübergehend an der Schwarzwaldallee (gegenüber Badischer Bahnhof) Offizielle Seite |
| Konsulate / International | Italien: Consolato d'Italia Basilea, Schaffhauserrheinweg 5, 4058 Basel. Deutschland: nur Honorarkonsulat, Schwarzwaldallee 220, 4058 Basel (zuständig BS/BL; Pass-/Ausweisanträge, Beglaubigungen nur sehr eingeschränkt; Bearbeitung durch Botschaft Bern). Frankreich: Status in Basel nicht verifiziert (vermutlich Honorarkonsulat; Generalkonsulat in Zürich). |
Ja. Das Beglaubigungsbüro Basel-Stadt beglaubigt Unterschriften von Übersetzerinnen und Übersetzern, die die Richtigkeit einer Übersetzung bestätigt haben. Wer dort nicht registriert ist, muss persönlich erscheinen und sich ausweisen. Eine Beglaubigung kostet CHF 15, eine Apostille CHF 20. Ab 2. November 2026 befindet sich das Büro vorübergehend an der Schwarzwaldallee gegenüber dem Badischen Bahnhof (Stand: September 2026).
Kein Berufskonsulat. In Basel besteht ein deutsches Honorarkonsulat an der Schwarzwaldallee 220, zuständig für Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Es nimmt Pass- und Ausweisanträge entgegen und bietet Beglaubigungen nur in sehr eingeschränktem Mass an; Anträge werden an die Deutsche Botschaft in Bern weitergeleitet. Italien unterhält dagegen ein eigenes Konsulat am Schaffhauserrheinweg 5 (Stand: September 2026).
Nein. Die Universität Basel anerkennt keine Übersetzungen, die Bewerbende selbst oder Privatpersonen angefertigt haben. Verlangt wird eine von der Übersetzerin oder dem Übersetzer unterschriebene Bestätigung auf Deutsch oder Englisch mit Namen und Kontaktangaben. Übersetzungen aus dem Ausland gelten, wenn sie von der ausstellenden Institution stammen oder die Unterschrift des vereidigten Übersetzers konsularisch oder per Apostille beglaubigt ist.
Offizielle Stellen, geprüft im September 2026. Gebühren und Abläufe können sich ändern – vor Einreichung bei der zuständigen Stelle bestätigen.
Relevant für Zivilstand, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Unternehmen oder internationale Verwendung.
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