Geburtsurkunden
Relevant für Zivilstand, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Unternehmen oder internationale Verwendung.
Stadt-Guide
Ratgeber für beglaubigte, notariell beglaubigte und Apostille-Übersetzungen in Zürich: typische Dokumente, Behörden, Kosten und Anbieter.
Zürich ist mit 452'421 Einwohnerinnen und Einwohnern (Ende 2025) die grösste Stadt der Schweiz; 33,9 Prozent davon haben einen ausländischen Pass. Allein 2025 zogen 40'123 Personen zu. Entsprechend häufig liegen ausländische Geburts-, Heirats- oder Scheidungsurkunden auf den Schaltern der Stadtverwaltung – beim Zivilstandsamt der Stadt Zürich, bei den Kreisbüros oder, für Zuzüge aus dem Ausland, beim Personenmeldeamt Zürich Süd. Dazu kommen Diplome für die Universität Zürich und die ETH Zürich, die unterschiedliche Regeln für Übersetzungen kennen. Wer Dokumente übersetzen lässt, sollte deshalb zuerst klären, welche städtische oder universitäre Stelle sie verlangt und in welcher Form. Diese Seite fasst die Zürcher Anlaufstellen zusammen (Stand: September 2026, vor Einreichung bei der Stelle prüfen).
Zivilstandsamt der Stadt Zürich (Stadthaus, Stadthausquai 17): zuständig für Heirat, Geburt und Anerkennung in der Stadt. Welche ausländischen Urkunden und Übersetzungen nötig sind, teilt das Amt nach Eingang des Kontaktformulars individuell per E-Mail mit. Personenmeldeamt Zürich Süd: Zuzüge aus dem Ausland nur mit Termin; mitzubringen sind unter anderem Zivilstandspapiere im Original (Ehepapiere, Geburtsscheine der Kinder). Notariate: Die Stadt hat mehrere nach Quartieren organisierte Notariate, etwa das Notariat Zürich (Altstadt) an der Löwenstrasse 11. Sie beglaubigen Unterschriften und Kopien, bestätigen aber nicht den Inhalt einer Übersetzung. Apostillen stellt die Staatskanzlei am Neumühlequai 8 aus. Hochschulen: Die UZH verlangt für Dokumente ausserhalb von Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch eine amtlich beglaubigte Übersetzung, die ETH eine offizielle Übersetzung ins Englische.
| Zivilstandsamt | Zivilstandsamt der Stadt Zürich (Bevölkerungsamt) – Stadthaus, Stadthausquai 17, 8001 Zürich (Postadresse: Postfach, 8022 Zürich); Tel. 044 412 31 50, Mo–Fr 08.00–16.30 Offizielle Seite |
|---|---|
| Einwohneramt / Zuzug | Kreisbüros / Personenmeldeamt der Stadt Zürich; Zuzug aus dem Ausland: Personenmeldeamt Zürich Süd (nur mit Termin) Offizielle Seite |
| Beglaubigung vor Ort | Notariate im Kanton Zürich, in der Stadt nach Quartieren organisiert, z. B. Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Zürich (Altstadt) – Notariate beglaubigen Unterschriften und Kopien (auch in FR/IT/EN), aber keine Übersetzungsinhalte. Apostille/Überbeglaubigung: Staatskanzlei Kanton Zürich, Neumühlequai 8, 8090 Zürich (Mo–Fr 8–12, 13.15–16, ohne Termin); bietet ausdrücklich keine Übersetzungen an. – Löwenstrasse 11, 8001 Zürich; Tel. 044 752 36 00; Mo–Fr 08.00–11.30, 13.30–17.00 Offizielle Seite |
| Konsulate / International | Zahlreiche Generalkonsulate, u. a. von Italien, Frankreich, Spanien und der Türkei. Deutschland hat in Zürich KEIN Generalkonsulat, nur ein Honorarkonsulat (zuständig für Zürich und Schwyz, derzeit ausschliesslich Pass-/Ausweisanträge); alle konsularischen Angelegenheiten laufen über die Deutsche Botschaft Bern. Apostillen für Zürcher Urkunden: Staatskanzlei, Neumühlequai 8. |
Die UZH verlangt für Dokumente, die nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch verfasst sind, eine Kopie einer amtlich beglaubigten Übersetzung. Anerkannt werden Übersetzungen der ausstellenden Institution oder einer qualifizierten, vereidigten Fachperson; die UZH verweist auf die Verzeichnisse von ASTTI und juslingua.ch. Die Universität kann ungenügende Übersetzungen ablehnen oder intern prüfen lassen. Stand: September 2026, vor Einreichung prüfen.
Nicht ganz. Die ETH verlangt für Studiendokumente, die nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch ausgestellt sind, eine offizielle Übersetzung ins Englische. Eine deutsche Übersetzung genügt dort also nicht automatisch. Für italienische und französische Zeugnisse ist keine Übersetzung nötig. Wer sich an beiden Zürcher Hochschulen bewirbt, sollte die aktuellen Vorgaben im jeweiligen Bewerbungsportal vergleichen (Stand: September 2026).
Ja. Bei Trauungen mit ausländischer Beteiligung bittet das Zivilstandsamt der Stadt Zürich, das Kontaktformular auszufüllen; es teilt innerhalb einer Woche per E-Mail mit, welche Dokumente nötig sind. Für die Trauungszeremonie selbst dürfen nur vom Obergericht des Kantons Zürich anerkannte Dolmetscherinnen und Dolmetscher übersetzen. Telefonisch ist das Amt unter 044 412 31 50 erreichbar (Stand: September 2026).
Offizielle Stellen, geprüft im September 2026. Gebühren und Abläufe können sich ändern – vor Einreichung bei der zuständigen Stelle bestätigen.
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