Geburtsurkunden
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Kanton Appenzell Ausserrhoden
Ratgeber für beglaubigte, notariell beglaubigte und Apostille-Übersetzungen im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Relevant für Zivilstandsämter, Migrationsämter, Gerichte, Hochschulen, Firmenunterlagen und internationale Dokumente.
In Appenzell Ausserrhoden ist Deutsch die Amtssprache. Wer hier eine beglaubigte Übersetzung braucht, geht meist zuerst zur Gemeindekanzlei. Im gemischten Notariatssystem des Kantons sind nämlich die Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber Urkundspersonen. Sie beglaubigen Unterschriften und Kopien, mit Ausnahme von Grundbuchgeschäften. Registrierte Anwältinnen und Anwälte können das ebenfalls. Apostillen stellt das Passbüro der Kantonskanzlei im Regierungsgebäude in Herisau aus, nur mit Termin und für CHF 25. Für Aufenthaltsbewilligungen ist die Abteilung Migration des Amts für Inneres in Trogen zuständig. Zivilstandsfälle bearbeiten drei regionale Ämter: Hinterland, Mittelland und Vorderland. Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
| Amtssprache(n) | Deutsch |
|---|---|
| Apostille / Beglaubigung | Kantonskanzlei Appenzell Ausserrhoden, Passbüro (Legalisationen), Regierungsgebäude, Obstmarkt 3, 9102 Herisau; Tel. 071 353 67 87; passbuero@ar.ch; nur mit Termin – CHF 25 pro Apostille/Legalisation, CHF 6 Rückporto (eingeschrieben) Offizielle Seite |
| Notariat | Mischform (seit dem Beurkundungsgesetz; früheres Amtsnotariats-Monopol abgelöst) – Urkundspersonen sind u. a. Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber (ausser Grundbuchgeschäfte), Grundbuchverwalter (Grundbuchsachen), Handelsregisterführer (Handelsregister), Leitende des Erbschaftsamts (Ehegüter- und Erbrecht) sowie im kantonalen Anwaltsregister eingetragene Anwältinnen und Anwälte, die als Urkundspersonen registriert sind. Unterschriften einer Übersetzerin oder eines Übersetzers beglaubigt in der Regel die Gemeindekanzlei. Gebühren nicht gefunden. Offizielle Seite |
| Zivilstandswesen | Drei regionale Zivilstandsämter: Zivilstandsamt Hinterland (Herisau), Zivilstandsamt Mittelland (Dorfstrasse 42, 9055 Bühler; für Bühler, Gais, Speicher, Teufen, Trogen) und Zivilstandsamt Vorderland. Aufsicht: Amt für Inneres, Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand, die auch über die Anerkennung ausländischer Zivilstandsereignisse verfügt. Der Kanton verweist für länderspezifische Dokumente auf die Schweizer Vertretungen im Ausland. Offizielle Seite |
| Migrationsbehörde | Amt für Inneres, Abteilung Migration (Departement Inneres und Sicherheit), Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen; migration@ar.ch Offizielle Seite |
Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
Beim Passbüro der Kantonskanzlei im Regierungsgebäude am Obstmarkt 3 in Herisau (Tel. 071 353 67 87). Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Eine Apostille oder Legalisation kostet CHF 25, dazu kommen CHF 6 für eingeschriebenes Rückporto. Apostilliert werden nur Unterschriften von Personen, die bei der Kantonskanzlei hinterlegt sind. Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
In Ausserrhoden sind die Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber Urkundspersonen. Sie beglaubigen Unterschriften, ausgenommen Grundbuchgeschäfte. Möglich ist das auch bei Anwältinnen und Anwälten, die im kantonalen Register als Urkundspersonen eingetragen sind. Erst danach kann das Passbüro in Herisau eine Apostille anbringen. Private Unterschriften apostilliert es nicht direkt.
Der Kanton hat drei regionale Zivilstandsämter: Hinterland in Herisau, Mittelland in Bühler (für Bühler, Gais, Speicher, Teufen und Trogen) und Vorderland. Über die Anerkennung ausländischer Zivilstandsereignisse entscheidet die Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand des Amts für Inneres. Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
Offizielle Stellen, geprüft im September 2026. Gebühren und Abläufe können sich ändern – vor Einreichung bei der zuständigen Stelle bestätigen.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
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Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Anbieter im Kanton Appenzell Ausserrhoden
Für beglaubigte, notarielle oder Apostille-Übersetzungen sollten Sie nicht nur nach Nähe suchen. Wichtiger ist, ob der Anbieter die formale Anforderung der zuständigen Stelle versteht und vor Auftrag klärt.
Empfohlene erste Anlaufstelle für beglaubigte Übersetzungen, notarielle Übersetzungen und Apostille-Fälle im Kanton Appenzell Ausserrhoden.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
In vielen Kantonen können auch lokale unabhängige Übersetzerinnen und Übersetzer helfen. Fragen Sie aber konkret nach Erfahrung mit Behörden, Zivilstandsämtern, Migrationsämtern, Notariat und Apostille. Eine reine Sprachübersetzung genügt nicht immer.
Wenn Dokumente für Behörden, Migration, Zivilstand oder Ausland bestimmt sind, zählt nicht nur der Preis. Wichtig ist, dass die Formanforderung vor Auftrag korrekt geklärt wird.