Geburtsurkunden
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Kanton Basel-Landschaft
Ratgeber für beglaubigte, notariell beglaubigte und Apostille-Übersetzungen im Kanton Basel-Landschaft. Relevant für Zivilstandsämter, Migrationsämter, Gerichte, Hochschulen, Firmenunterlagen und internationale Dokumente.
In Basel-Landschaft ist Deutsch die Amtssprache. Die zuständigen Stellen verteilen sich auf mehrere Orte: Apostillen stellt die Landeskanzlei im Hauptort Liestal aus. Das Zivilstandsamt ist in Arlesheim, das Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht (AFMB) in Pratteln. Seit Ende 2013 gibt es im Kanton nur noch freiberufliche Notarinnen und Notare, das frühere Amtsnotariat wurde abgeschafft. Laut Notariatsverband beglaubigen sie Unterschriften, Kopien und auch Übersetzungen. Für Aufenthaltsgesuche verlangt das AFMB eine amtliche Übersetzung. Sie kann auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch sein. Übersetzungen ins Englische werden also ebenfalls akzeptiert. Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
| Amtssprache(n) | Deutsch. Das Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht akzeptiert jedoch amtliche Übersetzungen in eine Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch) oder ins Englische. |
|---|---|
| Apostille / Beglaubigung | Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft, Legalisationen, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal – CHF 20 pro Beglaubigung/Apostille Offizielle Seite |
| Notariat | Freiberufliches Notariat (seit dem 31. Dezember 2013 ausschliesslich) – Basel-Landschaft hat vom Amtsnotariat auf das freiberufliche Notariat umgestellt; seit Ende 2013 amten nur noch basellandschaftliche Notarinnen und Notare mit Bewilligung des Regierungsrats. Aufsicht und Prüfungen: Notariatskommission. Gebühren nach Verordnung über die Notariatsgebühren. Gemäss Basellandschaftlichem Notariatsverband beglaubigen Notare Unterschriften, Kopien und auch Übersetzungen. Zusätzlich beglaubigt die Landeskanzlei Unterschriften von Privatpersonen, die im Beisein der Beglaubigungsperson unterzeichnen. Offizielle Seite |
| Zivilstandswesen | Ein kantonales Zivilstandsamt Basel-Landschaft, Kirchgasse 5, 4144 Arlesheim. Zivilstandsereignisse im Ausland müssen in der Schweiz anerkannt werden; die Unterlagen werden über die Schweizer Vertretung im Ausland eingereicht und von der kantonalen Aufsichtsbehörde (Aufsicht Zivilrecht, Domplatz 9, Arlesheim) geprüft. Offizielle Seite |
| Migrationsbehörde | Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht (AFMB), Schlossstrasse 1, 4133 Pratteln Offizielle Seite |
So läuft es im Kanton Basel-Landschaft konkret ab: Lassen Sie die Übersetzung von einer basellandschaftlichen Notarin oder einem Notar beglaubigen. Alternativ unterschreibt die übersetzende Person persönlich bei der Landeskanzlei (Rathausstrasse 2, 4410 Liestal) vor der Beglaubigungsperson und zeigt einen Pass oder eine Identitätskarte. Anträge über Dritte sind dort nicht möglich. Für das Ausland stellt die Landeskanzlei die Apostille aus. Sie kostet CHF 20 pro Dokument. Am Schalter geht das in der Regel sofort, per Post dauert es zwei bis vier Arbeitstage. Unterlagen für den Familiennachzug reichen Sie beim AFMB an der Schlossstrasse 1 in Pratteln ein. Sie müssen amtlich übersetzt sein, ins Deutsche, Französische, Italienische oder Englische. Ausländische Zivilstandsereignisse werden über die Schweizer Vertretung gemeldet und von der Aufsicht Zivilrecht in Arlesheim geprüft. Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
Ja. Privatpersonen unterschreiben dort vor der Beglaubigungsperson und zeigen einen gültigen Pass oder eine Identitätskarte. Anträge über Dritte werden nicht angenommen. Beglaubigung oder Apostille kosten je CHF 20. Am Schalter geht es während der Öffnungszeiten in der Regel sofort. Auf Wunsch stellt die Landeskanzlei die Bestätigung auch auf Französisch, Italienisch, Spanisch oder Englisch aus.
Das AFMB in Pratteln verlangt im Merkblatt zum Familiennachzug für EU/EFTA-Angehörige eine amtliche Übersetzung. Zugelassen sind Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch. Eine Übersetzung ins Englische wird damit ebenfalls akzeptiert. Andere Verfahren können abweichende Merkblätter haben. Prüfen Sie deshalb das aktuelle Merkblatt für Ihren Aufenthaltsstatus. Stand: September 2026.
Basel-Landschaft hat vom Amtsnotariat auf das freiberufliche Notariat umgestellt. Seit dem 31. Dezember 2013 amten nur noch Notarinnen und Notare mit Bewilligung des Regierungsrats. Die Notariatskommission beaufsichtigt sie. Die Gebühren regelt die Verordnung über die Notariatsgebühren. Für beglaubigte Übersetzungen wenden Sie sich an eine solche Notarin oder an die Landeskanzlei in Liestal.
Offizielle Stellen, geprüft im September 2026. Gebühren und Abläufe können sich ändern – vor Einreichung bei der zuständigen Stelle bestätigen.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
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Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
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Anbieter im Kanton Basel-Landschaft
Für beglaubigte, notarielle oder Apostille-Übersetzungen sollten Sie nicht nur nach Nähe suchen. Wichtiger ist, ob der Anbieter die formale Anforderung der zuständigen Stelle versteht und vor Auftrag klärt.
Empfohlene erste Anlaufstelle für beglaubigte Übersetzungen, notarielle Übersetzungen und Apostille-Fälle im Kanton Basel-Landschaft.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
In vielen Kantonen können auch lokale unabhängige Übersetzerinnen und Übersetzer helfen. Fragen Sie aber konkret nach Erfahrung mit Behörden, Zivilstandsämtern, Migrationsämtern, Notariat und Apostille. Eine reine Sprachübersetzung genügt nicht immer.
Wenn Dokumente für Behörden, Migration, Zivilstand oder Ausland bestimmt sind, zählt nicht nur der Preis. Wichtig ist, dass die Formanforderung vor Auftrag korrekt geklärt wird.