Diplome
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Kanton Basel-Stadt
Ratgeber für beglaubigte, notariell beglaubigte und Apostille-Übersetzungen im Kanton Basel-Stadt. Relevant für Zivilstandsämter, Migrationsämter, Gerichte, Hochschulen, Firmenunterlagen und internationale Dokumente.
In Basel-Stadt ist Deutsch die Amtssprache. Für beglaubigte Übersetzungen gibt es hier eine Besonderheit: Neben den freiberuflichen Notarinnen und Notaren beglaubigt auch ein staatliches Beglaubigungsbüro Unterschriften. Es gehört zum Bereich Bevölkerungsdienste und Migration des Justiz- und Sicherheitsdepartements. Bei Übersetzungen bestätigt das Büro nur die Unterschrift der übersetzenden Person. Für die sprachliche Richtigkeit bürgt die übersetzende Person selbst. Das Büro stellt auch die Apostille aus. Das Migrationsamt nennt klare Regeln: Beim Familiennachzug müssen Zivilstandsurkunden auf Deutsch übersetzt und mit Apostille versehen sein. Dokumente in einer Landessprache oder auf Englisch brauchen keine Übersetzung. Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
| Amtssprache(n) | Deutsch. Übersetzungen für Basler Behörden sind grundsätzlich ins Deutsche zu erstellen; das Migrationsamt verlangt z.B. bei Familiennachzug keine Übersetzung für Dokumente in einer Landessprache oder auf Englisch. |
|---|---|
| Apostille / Beglaubigung | Beglaubigungsbüro, Bevölkerungsdienste und Migration (Justiz- und Sicherheitsdepartement), Spiegelgasse 6, 4051 Basel (ab 2. November 2026 provisorisch an der Schwarzwaldallee) – Apostille CHF 20; Beglaubigung (Legalisation) CHF 15; Kopiebeglaubigung CHF 12 für die erste Seite, CHF 4 je weitere Seite Offizielle Seite |
| Notariat | Freiberufliches Notariat – Notarinnen und Notare sind im ganzen Kanton ausschliesslich für öffentliche Beurkundungen zuständig; Aufsicht seit 1. Januar 2009 beim Justiz- und Sicherheitsdepartement; Gebühren nach Notariatstarif. Daneben beglaubigt das staatliche Beglaubigungsbüro Unterschriften von Privatpersonen, Behörden, Basler Notaren und Firmenvertretern; bei Übersetzungen beglaubigt es die Unterschrift der übersetzenden Person, nicht die sprachliche Richtigkeit. Offizielle Seite |
| Zivilstandswesen | Zivilstandsamt Basel-Stadt als Teil des Bevölkerungsamts (Bevölkerungsdienste und Migration, JSD); ein einziges Zivilstandsamt für den Kanton. Offizielle Seite |
| Migrationsbehörde | Migrationsamt Basel-Stadt (Bevölkerungsdienste und Migration), Spiegelgasse 12, 4001 Basel Offizielle Seite |
| Übersetzer-/Dolmetscherverzeichnis | Basel-städtisches Verzeichnis der Gerichtsdolmetschenden (Fachgruppe Gerichtsdolmetschen) – Für Einsätze an den Gerichten; Aufnahme setzt den interkantonalen Lehrgang 'Behörden- und Gerichtsdolmetschen' mit Prüfung voraus. Kein öffentlich publiziertes Verzeichnis und kein Status, der Privatübersetzungen amtlich beglaubigt, belegt. Offizielle Seite |
So läuft es im Kanton Basel-Stadt konkret ab: Die übersetzende Person unterzeichnet die Übersetzung mit einer Richtigkeitserklärung. Die Unterschrift lässt sie bei einer Basler Notarin, einem Basler Notar oder beim Beglaubigungsbüro beglaubigen. Das Büro befindet sich an der Spiegelgasse 6 und ist Montag bis Freitag von 9 bis 17.30 Uhr geöffnet. Ab 2. November 2026 zieht es provisorisch an die Schwarzwaldallee. Nötig ist ein Pass oder eine Identitätskarte. Die Unterschrift wird vor Ort geleistet oder als eigene anerkannt. Eine Beglaubigung kostet CHF 15, eine Apostille CHF 20. Eine beglaubigte Kopie kostet CHF 12 für die erste und CHF 4 für jede weitere Seite. Danach reichen Sie die Unterlagen beim Migrationsamt an der Spiegelgasse 12 oder beim Zivilstandsamt Basel-Stadt ein. Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
Nein. Hat eine übersetzende Person die sprachliche Richtigkeit bestätigt, beglaubigt das Beglaubigungsbüro nur ihre Unterschrift. Für den Inhalt bleibt die übersetzende Person verantwortlich. Die Beglaubigung kostet CHF 15. Wird das Dokument im Ausland gebraucht, kostet die Apostille CHF 20. Bringen Sie einen gültigen Pass oder eine Identitätskarte mit. Stand: September 2026.
Nein. Gemäss Gesuchsformular des Migrationsamts (Stand 11/2025) brauchen Dokumente in einer Landessprache oder auf Englisch keine Übersetzung. Andere Ehe- und Geburtsurkunden sowie Scheidungsurteile mit Sorgerechtsentscheid müssen ins Deutsche übersetzt und mit einer Apostille versehen sein. Die Apostille stellt der Staat aus, in dem die Urkunde ausgestellt wurde. Prüfen Sie die aktuelle Formularversion vor der Einreichung.
Bis Anfang November 2026 ist das Büro an der Spiegelgasse 6 in Basel, Montag bis Freitag von 9 bis 17.30 Uhr. Ab dem 2. November 2026 ist es gemäss Kanton provisorisch an der Schwarzwaldallee. Die genaue Adresse und die Öffnungszeiten am neuen Standort finden Sie vor dem Besuch auf bs.ch. Bringen Sie für die Beglaubigung einen amtlichen Ausweis mit.
Offizielle Stellen, geprüft im September 2026. Gebühren und Abläufe können sich ändern – vor Einreichung bei der zuständigen Stelle bestätigen.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
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Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
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Anbieter im Kanton Basel-Stadt
Für beglaubigte, notarielle oder Apostille-Übersetzungen sollten Sie nicht nur nach Nähe suchen. Wichtiger ist, ob der Anbieter die formale Anforderung der zuständigen Stelle versteht und vor Auftrag klärt.
Empfohlene erste Anlaufstelle für beglaubigte Übersetzungen, notarielle Übersetzungen und Apostille-Fälle im Kanton Basel-Stadt.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
In vielen Kantonen können auch lokale unabhängige Übersetzerinnen und Übersetzer helfen. Fragen Sie aber konkret nach Erfahrung mit Behörden, Zivilstandsämtern, Migrationsämtern, Notariat und Apostille. Eine reine Sprachübersetzung genügt nicht immer.
Wenn Dokumente für Behörden, Migration, Zivilstand oder Ausland bestimmt sind, zählt nicht nur der Preis. Wichtig ist, dass die Formanforderung vor Auftrag korrekt geklärt wird.