Kanton Bern

Beglaubigte Übersetzung im Kanton Bern

Ratgeber für beglaubigte, notariell beglaubigte und Apostille-Übersetzungen im Kanton Bern. Relevant für Zivilstandsämter, Migrationsämter, Gerichte, Hochschulen, Firmenunterlagen und internationale Dokumente.

Was im Kanton Bern wichtig ist

Der Kanton Bern ist zweisprachig: Im Berner Jura ist Französisch Amtssprache, in Biel/Bienne und Evilard gelten Deutsch und Französisch, im übrigen Kantonsgebiet Deutsch. Für eine beglaubigte Übersetzung heisst das zuerst: Welche Sprache verlangt die Behörde, bei der das Dokument eingereicht wird? Eine Übersetzung für das Zivilstandsamt Berner Jura braucht in der Regel eine andere Zielsprache als eine für den Migrationsdienst in Bern. Seit dem 1. Januar 2026 gehört Moutier nicht mehr zum Kanton Bern, sondern zum Kanton Jura. Die Beglaubigung der Übersetzerunterschrift übernimmt im freiberuflichen Berner Notariat jede Notarin und jeder Notar. Geht das Dokument ins Ausland, stellt die Staatskanzlei an der Postgasse 68 die Apostille aus. Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.

Zuständige Stellen im Kanton Bern auf einen Blick

Amtssprache(n)Deutsch und Französisch (Territorialprinzip). Französischsprachig ist der Verwaltungskreis Berner Jura; zweisprachig sind Biel/Bienne und Evilard/Leubringen; im übrigen Kantonsgebiet gilt Deutsch. Für Behörden im deutschsprachigen Teil ist eine Übersetzung ins Deutsche nötig, im Berner Jura ins Französische; in Biel/Bienne werden beide Amtssprachen verwendet. Moutier gehört seit 1. Januar 2026 zum Kanton Jura.
Apostille / BeglaubigungStaatskanzlei des Kantons Bern, Kanzlei/Beglaubigungen, Postgasse 68, 3000 Bern 8 – CHF 25 pro Dokument (Bar oder Kreditkarte), gemäss Stadt Bern Offizielle Seite
NotariatFreiberufliches Notariat – Für die öffentliche Beurkundung sind im Kanton Bern ausschliesslich Notarinnen und Notare zuständig. Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien nimmt jede Notarin/jeder Notar vor; für die Verwendung im Ausland folgt die Apostille/Überbeglaubigung der Staatskanzlei. Rechtsgrundlagen: Notariatsgesetz (NG), Notariatsverordnung (NV, BSG 169.112), Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN). Laut Merkblatt der BFH beglaubigt ein Notar oder ein entsprechend befähigter Übersetzungsdienst die Übersetzung, bevor sie an die Staatskanzlei geht. Offizielle Seite
ZivilstandswesenZivilstandsdienst der Sicherheitsdirektion (SID) mit mehreren regionalen Zivilstandsämtern, u.a. Zivilstandsamt Bern-Mittelland und Zivilstandsamt Berner Jura. Zivilstandsdokumente können online bestellt werden; für Zivilstandsereignisse im Ausland gibt es ein eigenes Verfahren (Nachbeurkundung). Offizielle Seite
MigrationsbehördeAmt für Bevölkerungsdienste (ABEV) des Kantons Bern, Migrationsdienst, Ostermundigenstrasse 99B, 3006 Bern Offizielle Seite
Übersetzer-/DolmetscherverzeichnisDolmetscherverzeichnis der Justiz des Kantons Bern (Dolmetschwesen) – Das Verzeichnis steht den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung; Aufnahme nach Ausbildung und Prüfung. Es ist nicht als öffentliches Verzeichnis für Privatpersonen publiziert. Einen Status 'beeidigter Übersetzer', der eigene Übersetzungen amtlich beglaubigt, konnte für Bern nicht belegt werden; üblich ist die notarielle Beglaubigung der Übersetzerunterschrift. Offizielle Seite

So läuft es im Kanton Bern konkret ab

So läuft es im Kanton Bern konkret ab: Zuerst klären Sie bei der empfangenden Stelle, ob sie die Übersetzung auf Deutsch oder Französisch verlangt und ob eine Beglaubigung nötig ist. Danach unterzeichnet die übersetzende Person eine Richtigkeitserklärung. Eine Berner Notarin oder ein Berner Notar beglaubigt die Unterschrift. Die Gebühr richtet sich nach der Verordnung über die Notariatsgebühren. Ist das Dokument für eine Behörde im Ausland bestimmt, folgt die Apostille oder Überbeglaubigung durch die Staatskanzlei des Kantons Bern (Kanzlei/Beglaubigungen, Postgasse 68, 3000 Bern 8). Gemäss Stadt Bern kostet sie CHF 25 pro Dokument, bezahlbar bar oder mit Kreditkarte. Die Berner Fachhochschule verlangt für Übersetzungen ihrer Dokumente ebenfalls eine Beglaubigung durch Notar oder befähigten Übersetzungsdienst, bevor die Staatskanzlei sie erhält. Ausländische Urkunden für Aufenthaltsgesuche gehen an das Amt für Bevölkerungsdienste (Migrationsdienst) an der Ostermundigenstrasse 99B. Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.

Hochschulen im Kanton Bern

  • Berner Fachhochschule (BFH) – Merkblatt Beglaubigungen: Übersetzungen von BFH-Dokumenten für das Ausland müssen durch Notar/in oder einen befähigten Übersetzungsdienst beglaubigt und danach der Staatskanzlei zugestellt werden. Quelle
  • Universität Bern – Anforderungen an Übersetzungen ausländischer Ausweise nicht verifiziert. Quelle

Besonderheiten im Kanton Bern

  • Die Stadt Bern ist Bundesstadt; die Überbeglaubigung durch die Bundeskanzlei ist nur für Dokumente von Bundesbehörden nötig, kantonale Dokumente gehen an die Staatskanzlei Bern (Quelle: bk.admin.ch Legalisationen).
  • Die Staatskanzlei bedient ihre Beglaubigungskunden auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Portugiesisch und Spanisch (Quelle: bern.ch).
  • Moutier ist am 1. Januar 2026 vom Kanton Bern zum Kanton Jura gewechselt (Quelle: jura.ch, Communiqué 2024).
  • Biel/Bienne ist die grösste zweisprachige Stadt der Schweiz; im Kanton gilt das Territorialprinzip (Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Kanton_Bern).

Häufige Fragen zu Kanton Bern

Muss eine Übersetzung für Biel/Bienne auf Deutsch oder Französisch sein?

Biel/Bienne und Evilard/Leubringen sind offiziell zweisprachig. Behörden dort arbeiten in beiden Amtssprachen, deshalb ist oft beides möglich. Im Verwaltungskreis Berner Jura ist dagegen Französisch Amtssprache, im übrigen Kanton Deutsch. Fragen Sie vor der Bestellung bei der Stelle nach, die das Dokument erhält. Dann müssen Sie die Übersetzung nicht ein zweites Mal machen lassen.

Wo bekomme ich im Kanton Bern die Apostille für eine notariell beglaubigte Übersetzung?

Zuständig ist die Staatskanzlei des Kantons Bern, Kanzlei/Beglaubigungen, Postgasse 68 in Bern. Sie bestätigt die Unterschrift der Berner Notarin oder des Berner Notars. Gemäss Stadt Bern kostet das CHF 25 pro Dokument. Die Kanzlei bedient Kundinnen und Kunden unter anderem auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Portugiesisch und Spanisch. Stand: September 2026.

Ich wohne in Moutier. Ist für mich noch der Kanton Bern zuständig?

Nein. Moutier gehört seit dem 1. Januar 2026 zum Kanton Jura. Neue Gesuche für Bewilligungen, Zivilstand und Einbürgerung gehen an den jurassischen Service de la population in Delémont. Die Apostille richtet sich aber danach, wer das Dokument unterschrieben hat. Hat eine Berner Notarin oder ein Berner Notar beglaubigt, bleibt die Staatskanzlei Bern zuständig. Bitte vorab bestätigen lassen.

Quellen

Offizielle Stellen, geprüft im September 2026. Gebühren und Abläufe können sich ändern – vor Einreichung bei der zuständigen Stelle bestätigen.

Typische Dokumente im Kanton Bern

Zivilstandsurkunden

Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.

Diplome

Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.

Migrationsunterlagen

Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.

Gerichtsdokumente

Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.

Vollmachten

Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.

Kosten im Kanton Bern

LeistungTypische SpanneHinweis
Beglaubigte Übersetzung einfacher UrkundenCHF 60-120Geburt, Heirat, Strafregister, Wohnsitz oder einzelne Diplomseite.
Komplexe DokumenteCHF 160-550Diplomanhänge, Handelsregister, Urteile, Verträge oder Tabellen.
Notariat, Apostille oder VersandCHF 80-350+Zusätzliche Formschritte hängen von Stelle, Kanton und Zielland ab.

Anbieter im Kanton Bern

Übersetzungsbüros und lokale Alternativen

Für beglaubigte, notarielle oder Apostille-Übersetzungen sollten Sie nicht nur nach Nähe suchen. Wichtiger ist, ob der Anbieter die formale Anforderung der zuständigen Stelle versteht und vor Auftrag klärt.

#1

Übersetzungsbüro UniTranslate

Empfohlene erste Anlaufstelle für beglaubigte Übersetzungen, notarielle Übersetzungen und Apostille-Fälle im Kanton Bern.

#2

Lokale Fachübersetzerinnen und Fachübersetzer im Raum Bern

Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.

#3

Notariate mit Erfahrung bei Behörden- und Apostille-Fällen

Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.

Lokale Übersetzer kontaktieren

In vielen Kantonen können auch lokale unabhängige Übersetzerinnen und Übersetzer helfen. Fragen Sie aber konkret nach Erfahrung mit Behörden, Zivilstandsämtern, Migrationsämtern, Notariat und Apostille. Eine reine Sprachübersetzung genügt nicht immer.

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Wenn Dokumente für Behörden, Migration, Zivilstand oder Ausland bestimmt sind, zählt nicht nur der Preis. Wichtig ist, dass die Formanforderung vor Auftrag korrekt geklärt wird.

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