Zivilstandsurkunden
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Kanton Freiburg
Ratgeber für beglaubigte, notariell beglaubigte und Apostille-Übersetzungen im Kanton Freiburg. Relevant für Zivilstandsämter, Migrationsämter, Gerichte, Hochschulen, Firmenunterlagen und internationale Dokumente.
Im Kanton Freiburg sind Französisch und Deutsch Amtssprachen. Gut zwei Drittel der Bevölkerung sprechen Französisch, knapp ein Drittel Deutsch. Deutschsprachig sind vor allem der Sensebezirk und mehrheitlich der Seebezirk rund um Murten. Greyerz (ohne Jaun), Glane, Vivisbach und Broye sind französischsprachig. Die richtige Zielsprache einer beglaubigten Übersetzung hängt deshalb von der Behörde oder Gemeinde ab, bei der Sie das Dokument einreichen. Die zweisprachige Universität Freiburg hat eigene Regeln für beglaubigte Übersetzungen. Beurkundungen und Beglaubigungen nehmen freiberufliche Notare vor; der Kanton lässt höchstens 42 zu. Apostillen stellt die Staatskanzlei an der Route des Arsenaux 41 aus. Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
| Amtssprache(n) | Französisch und Deutsch sind kantonale Amtssprachen. Rund zwei Drittel der Bevölkerung sprechen Französisch (Volkszählung 2011: 66,7 %), knapp ein Drittel Deutsch (30,7 %). Deutschsprachig sind vor allem der Sensebezirk und mehrheitlich der Seebezirk (Murten); Greyerz (ausser Jaun), Glane, Vivisbach und Broye sind französischsprachig. Ob eine Übersetzung ins Französische oder Deutsche nötig ist, hängt von der Sprache der Behörde bzw. der Gemeinde ab. |
|---|---|
| Apostille / Beglaubigung | Chancellerie d'Etat du Canton de Fribourg / Staatskanzlei, Secteur Administration et légalisations, Route des Arsenaux 41, 1700 Fribourg – CHF 10 bis 40 pro Dokument Offizielle Seite |
| Notariat | Freiberufliches Notariat – Notarinnen und Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes, üben den Beruf aber auf eigene Verantwortung aus. Die Zahl ist auf höchstens 42 patentierte Notare begrenzt (über 70-Jährige nicht mitgezählt); alle müssen der Freiburger Notariatskammer angehören. Aufsicht: Staatsrat über die Sicherheits- und Justizdirektion. Gebühren nach dem Gebührentarif der Notare. Offizielle Seite |
| Zivilstandswesen | Service de l'état civil et des naturalisations (SENa), Route des Arsenaux 41, 1701 Fribourg, mit regionalen Zivilstandsämtern. Zivilstandsereignisse im Ausland müssen gemeldet werden, damit sie eingetragen werden können. Offizielle Seite |
| Migrationsbehörde | Service de la population et des migrants (SPoMi), Route d'Englisberg 11, 1763 Granges-Paccot Offizielle Seite |
So läuft es im Kanton Freiburg konkret ab: Klären Sie zuerst, ob die empfangende Stelle Französisch oder Deutsch verlangt. Im Sense- und Seebezirk ist es häufig Deutsch, sonst meist Französisch. Die Übersetzung wird mit einer Richtigkeitserklärung unterzeichnet, und eine Freiburger Notarin oder ein Freiburger Notar beglaubigt die Unterschrift. Die Gebühr richtet sich nach dem Gebührentarif der Notare. Ist das Dokument für das Ausland bestimmt, erteilt die Staatskanzlei (Secteur Administration et légalisations, Route des Arsenaux 41, 1700 Freiburg) die Apostille. Sie kostet CHF 10 bis 40 pro Dokument. Die Unterschrift muss handschriftlich und im Original vorliegen. Per Post dauert die Bearbeitung 1 bis 3 Tage. Aufenthaltsgesuche gehen an den Service de la population et des migrants (SPoMi) in Granges-Paccot. Zivilstandsfragen beantwortet der Service de l'état civil et des naturalisations (SENa). Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
Dokumente, die nicht auf Französisch, Deutsch, Italienisch oder Englisch sind, müssen ins Französische, Deutsche oder Englische übersetzt werden. In der Schweiz anerkennt die Universität unter anderem Mitglieder der Berufsverbände ASTTI und ASTJ. Übersetzungen von im Ausland vereidigten Übersetzern gelten nur mit Legalisation oder Apostille. Ein Scan genügt meist. Für chinesische Diplome gilt ein eigenes Verfahren über das CSSD.
Französisch und Deutsch sind beide kantonale Amtssprachen. In der Praxis zählt die Sprache der Region und der Stelle, die das Dokument bearbeitet. Der Sensebezirk und der Grossteil des Seebezirks sind deutschsprachig, der Süden und Westen französischsprachig. Fragen Sie im Zweifel bei der Stelle nach, ob sie beide Sprachen akzeptiert. Stand: September 2026.
Die Staatskanzlei verlangt CHF 10 bis 40 pro Dokument. Sie bestätigt nur amtliche Unterschriften, zum Beispiel von Behörden, Zivilstandsbeamten oder Notaren. Die Unterschrift muss handschriftlich und im Original vorliegen; Scans oder Kopien werden nicht angenommen. Am Schalter geht es je nach Andrang sofort. Per Post rechnet die Staatskanzlei mit 1 bis 3 Tagen ab Eingang.
Offizielle Stellen, geprüft im September 2026. Gebühren und Abläufe können sich ändern – vor Einreichung bei der zuständigen Stelle bestätigen.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
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Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Anbieter im Kanton Freiburg
Für beglaubigte, notarielle oder Apostille-Übersetzungen sollten Sie nicht nur nach Nähe suchen. Wichtiger ist, ob der Anbieter die formale Anforderung der zuständigen Stelle versteht und vor Auftrag klärt.
Empfohlene erste Anlaufstelle für beglaubigte Übersetzungen, notarielle Übersetzungen und Apostille-Fälle im Kanton Freiburg.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
In vielen Kantonen können auch lokale unabhängige Übersetzerinnen und Übersetzer helfen. Fragen Sie aber konkret nach Erfahrung mit Behörden, Zivilstandsämtern, Migrationsämtern, Notariat und Apostille. Eine reine Sprachübersetzung genügt nicht immer.
Wenn Dokumente für Behörden, Migration, Zivilstand oder Ausland bestimmt sind, zählt nicht nur der Preis. Wichtig ist, dass die Formanforderung vor Auftrag korrekt geklärt wird.