Zivilstandsurkunden
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Kanton Genf
Ratgeber für beglaubigte, notariell beglaubigte und Apostille-Übersetzungen im Kanton Genf. Relevant für Zivilstandsämter, Migrationsämter, Gerichte, Hochschulen, Firmenunterlagen und internationale Dokumente.
Wer im Kanton Genf ein Dokument einreicht, bewegt sich in einem französischsprachigen Umfeld: Die Kantonsverfassung bestimmt Französisch als einzige Amtssprache. Unterlagen in anderen Sprachen – etwa ein englisches Diplom oder eine türkische Geburtsurkunde – werden deshalb meist mit einer französischen Übersetzung verlangt. Genf hat dafür ein eigenes System: Seit 2013 regelt die Loi sur les traducteurs-jurés die vom Staatsrat vereidigten Übersetzerinnen und Übersetzer, die mit ihrem Siegel beglaubigte Übersetzungen ausstellen. Das Register ist online einsehbar. Deutschsprachige Schweizer Urkunden gelten im Zivilstandswesen als Dokumente in einer Amtssprache; ob eine andere Stelle trotzdem eine französische Fassung will, sollte vorab geklärt werden. (Stand: September 2026, vor Einreichung bei der Stelle prüfen.)
| Amtssprache(n) | Einzige Amtssprache ist Französisch (Art. 5 Abs. 1 Constitution de la République et canton de Genève: «La langue officielle est le français»). Praktische Folge: Kantonale Behörden kommunizieren auf Französisch; fremdsprachige Unterlagen werden in der Regel mit französischer Übersetzung verlangt. Für Zivilstandsverfahren gilt bundesrechtlich Art. 3 Abs. 4 ZStV: Urkunden, die nicht in einer schweizerischen Amtssprache (Deutsch, Französisch, Italienisch) abgefasst sind, können ohne beglaubigte Übersetzung zurückgewiesen werden – deutschsprachige Schweizer Urkunden sind dort also grundsätzlich keine 'Fremdsprache'; ob eine andere kantonale Stelle eine französische Übersetzung verlangt, ist im Einzelfall zu klären. |
|---|---|
| Apostille / Beglaubigung | Office cantonal de la population et des migrations (OCPM), Service état civil et légalisations – Cellule légalisations (Case postale 2265, 1211 Genève 2). In Genf stellt also nicht die Staatskanzlei, sondern das OCPM Apostillen aus. – CHF 30 pro Legalisation/Apostille; bei mehreren Unterschriften auf demselben Dokument CHF 30 für die erste und CHF 8 für jede weitere Unterschrift. Bearbeitung per Post 1–3 Tage ab Eingang, am Schalter (mit Termin) in der Regel sofort. Offizielle Seite |
| Notariat | Lateinisches Notariat (freiberufliche Notarinnen und Notare, Loi sur le notariat LNot, rsGE E 6 05) – Für Privatunterschriften, die apostilliert werden sollen, ist gemäss ge.ch zwingend zuerst die Beglaubigung durch eine Genfer Notarin oder einen Genfer Notar nötig. Gebühr gemäss Art. 29 Règlement sur les émoluments des notaires (REmNot, rsGE E 6 05.03): CHF 15 bis 100 für die Legalisation einer Unterschrift, die Beglaubigung einer Kopie oder eine Datumsbestätigung. Übersetzungskosten sind beim Notar Auslagen (débours), kein eigenes Emolument. Offizielle Seite |
| Zivilstandswesen | Die Zivilstandsämter werden kommunal bzw. pro Arrondissement geführt (z. B. Service de l'état civil der Ville de Genève, Rue de la Mairie 37, 1207 Genève); Legalisationen und kantonale Aufgaben liegen beim OCPM (Service état civil et légalisations). Bei Ehevorbereitung mit ausländischen Urkunden weist die Ville de Genève darauf hin, dass eine Echtheitsprüfung mehrere Monate dauern und einen Kostenvorschuss von CHF 300 bis 2000 pro Person erfordern kann; für Übersetzungen verweist sie auf die kantonale Liste der traducteurs-jurés. Bundesrechtlich: Art. 3 Abs. 4–6 ZStV (beglaubigte Übersetzung von Urkunden, die nicht in einer Amtssprache abgefasst sind; Kosten tragen die Beteiligten). Offizielle Seite |
| Migrationsbehörde | Office cantonal de la population et des migrations (OCPM), Service étrangers Offizielle Seite |
| Übersetzer-/Dolmetscherverzeichnis | traducteurs-jurés (vereidigte Übersetzerinnen und Übersetzer); Loi sur les traducteurs-jurés (LTJ, rsGE I 2 46) vom 7. Juni 2013, in Kraft seit 31. August 2013; Règlement d'application (RTJ, rsGE I 2 46.01). Vereidigung durch den Conseil d'État; Voraussetzungen u. a. Hochschulniveau, mehrjährige Berufserfahrung, Wohnsitz in Genf (Art. 2); Zulassung nur für bestimmte Sprachpaare, Erneuerung alle 5 Jahre (Art. 7, 9).; Gemäss ge.ch sind die traducteurs-jurés allein befugt, in Genf «traductions certifiées» (beglaubigte Übersetzungen) für Dokumente zu erstellen, die eine amtliche Bescheinigung benötigen. Sie versehen die Übersetzung mit ihrem Siegel.; https://tj.silgeneve.ch/; https://www.ge.ch/trouver-traducteur-jure |
So läuft es im Kanton Genf konkret ab: Zuerst klären Sie bei der empfangenden Stelle, ob eine Übersetzung ins Französische nötig ist und ob sie von einem traducteur-juré stammen muss. Die Liste der vereidigten Übersetzer finden Sie im kantonalen Register (tj.silgeneve.ch). Für Aufenthaltsfragen ist das Office cantonal de la population et des migrations (OCPM, kantonales Bevölkerungs- und Migrationsamt) zuständig, für Heirat oder Geburt das Zivilstandsamt der Gemeinde bzw. des Arrondissements (in der Stadt: Service de l'état civil, Rue de la Mairie 37). Soll ein Genfer Dokument ins Ausland, erteilt die Cellule légalisations des OCPM die Apostille für CHF 30 pro Dokument. Geht es um eine private Unterschrift, muss vorher eine Genfer Notarin oder ein Genfer Notar die Unterschrift beglaubigen (Gebührenrahmen CHF 15–100). Stand: September 2026, Angaben vor Einreichung prüfen.
Laut dem Kanton Genf sind nur die nach der Loi sur les traducteurs-jurés vereidigten Übersetzerinnen und Übersetzer befugt, in Genf «traductions certifiées» zu erstellen. Ob eine Behörde im Einzelfall auch andere beglaubigte Übersetzungen akzeptiert, entscheidet die empfangende Stelle. Fragen Sie daher vorab nach; das offizielle Register finden Sie unter tj.silgeneve.ch. Stand: September 2026.
Nein. In Genf ist die Cellule légalisations im Service état civil et légalisations des OCPM (Office cantonal de la population et des migrations) zuständig. Die Gebühr beträgt CHF 30 pro Dokument, bei mehreren Unterschriften auf demselben Dokument CHF 8 für jede weitere. Per Post dauert es laut ge.ch ein bis drei Tage ab Eingang. Stand: September 2026.
Die Ville de Genève weist darauf hin, dass die Echtheitsprüfung ausländischer Dokumente mehrere Monate dauern und einen Kostenvorschuss von CHF 300 bis 2000 pro Person erfordern kann. Urkunden, die nicht auf Deutsch, Französisch oder Italienisch abgefasst sind, können ohne beglaubigte Übersetzung zurückgewiesen werden (Art. 3 ZStV). Planen Sie daher früh; Stand: September 2026.
Offizielle Stellen, geprüft im September 2026. Gebühren und Abläufe können sich ändern – vor Einreichung bei der zuständigen Stelle bestätigen.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
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Anbieter im Kanton Genf
Für beglaubigte, notarielle oder Apostille-Übersetzungen sollten Sie nicht nur nach Nähe suchen. Wichtiger ist, ob der Anbieter die formale Anforderung der zuständigen Stelle versteht und vor Auftrag klärt.
Empfohlene erste Anlaufstelle für beglaubigte Übersetzungen, notarielle Übersetzungen und Apostille-Fälle im Kanton Genf.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
In vielen Kantonen können auch lokale unabhängige Übersetzerinnen und Übersetzer helfen. Fragen Sie aber konkret nach Erfahrung mit Behörden, Zivilstandsämtern, Migrationsämtern, Notariat und Apostille. Eine reine Sprachübersetzung genügt nicht immer.
Wenn Dokumente für Behörden, Migration, Zivilstand oder Ausland bestimmt sind, zählt nicht nur der Preis. Wichtig ist, dass die Formanforderung vor Auftrag korrekt geklärt wird.