Zivilstandsurkunden
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Kanton Glarus
Ratgeber für beglaubigte, notariell beglaubigte und Apostille-Übersetzungen im Kanton Glarus. Relevant für Zivilstandsämter, Migrationsämter, Gerichte, Hochschulen, Firmenunterlagen und internationale Dokumente.
Im Kanton Glarus ist Deutsch die Amtssprache. Bei beglaubigten Übersetzungen hat Glarus eine Besonderheit: Der Beglaubigungsdienst der Staatskanzlei im Rathaus beglaubigt nicht nur Unterschriften und Kopien, sondern auch Übersetzungen. Die Übersetzerin oder der Übersetzer muss die Richtigkeit bestätigen und ist entweder bei der Staatskanzlei registriert oder erscheint persönlich mit Ausweis. Im selben Haus gibt es die Apostille für CHF 35. Das Notariat ist gemischt organisiert, mit Anwältinnen und Anwälten, dem Grundbuchverwalter und den Gemeindeschreibern als Urkundspersonen. Zivilstandsereignisse aus dem Ausland prüft seit 2019 das Amt für Migration und Zivilrecht in Chur. Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
| Amtssprache(n) | Deutsch |
|---|---|
| Apostille / Beglaubigung | Staatskanzlei des Kantons Glarus, Beglaubigungsdienst, Rathaus, 8750 Glarus; Tel. 055 646 60 11 / 055 646 60 12; staatskanzlei@gl.ch – Apostille CHF 35, Legalisation CHF 30, einfache Beglaubigung CHF 25 (bar oder Karte am Schalter) Offizielle Seite |
| Notariat | Mischform – Beglaubigen dürfen im Kanton registrierte Anwältinnen und Anwälte, der Grundbuchverwalter und Stellvertretende, Gemeindeschreiber und Stellvertretende sowie von Staatskanzlei und Gerichten bezeichnetes Personal. Überbeglaubigungen und Apostillen darf nur von der Staatskanzlei bezeichnetes Personal vornehmen. Der Beglaubigungsdienst der Staatskanzlei beglaubigt Unterschriften, Kopien und ausdrücklich auch Übersetzungen. Deren Richtigkeit muss die Übersetzerin oder der Übersetzer bestätigen; sie oder er ist entweder bei der Staatskanzlei registriert oder erscheint persönlich mit Ausweis. Rechtsgrundlage: Verordnung über Beurkundung und Beglaubigung mit Gebührentarif (GS III B/3/2). Offizielle Seite |
| Zivilstandswesen | Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Glarus (Departement Sicherheit und Justiz). Seit 1. Januar 2019 prüft aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung das Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden (Chur) die Anerkennung ausländischer Zivilstandsereignisse für Glarus. Ausländische Urkunden werden erst nach Überprüfung und Beglaubigung durch die Schweizer Vertretung im Ausland und mit Bewilligung der Aufsichtsbehörde beurkundet. Internationale Registerauszüge haben einen mehrsprachigen Vordruck (DE, FR, IT, EN, ES) und kosten CHF 30. Offizielle Seite |
| Migrationsbehörde | Abteilung Migration, Departement Sicherheit und Justiz, Postgasse 29, 8750 Glarus; migration@gl.ch Offizielle Seite |
| Übersetzer-/Dolmetscherverzeichnis | Registrierung von Übersetzerinnen und Übersetzern bei der Staatskanzlei Glarus (für Übersetzungsbeglaubigungen). Ein öffentliches Verzeichnis wurde nicht gefunden. – Nicht registrierte Übersetzende können die Richtigkeit persönlich mit Ausweis bestätigen. Offizielle Seite |
Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
Ja. Der Beglaubigungsdienst der Staatskanzlei beglaubigt Übersetzungen, deren Richtigkeit die Übersetzerin oder der Übersetzer bestätigt hat. Die Person muss bei der Staatskanzlei registriert sein oder persönlich mit Ausweis vorsprechen. Eine einfache Beglaubigung kostet CHF 25, bezahlt wird bar oder mit Karte am Schalter im Rathaus. Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
Die Staatskanzlei Glarus im Rathaus verrechnet CHF 35 für eine Apostille, CHF 30 für eine Legalisation und CHF 25 für eine einfache Beglaubigung, jeweils pro Dokument. Geben Sie bei Postsendungen das Zielland an. Nur so ist klar, ob eine Apostille (Haager Übereinkommen) oder eine Legalisation nötig ist. Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
Seit dem 1. Januar 2019 hat der Kanton Glarus die Prüfung und Anerkennung von Zivilstandsereignissen im Ausland per Verwaltungsvereinbarung dem Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden übertragen. Ausländische Urkunden werden erst nach Überprüfung durch die Schweizer Vertretung im Ausland und mit Bewilligung der Aufsichtsbehörde eingetragen. Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
Offizielle Stellen, geprüft im September 2026. Gebühren und Abläufe können sich ändern – vor Einreichung bei der zuständigen Stelle bestätigen.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Anbieter im Kanton Glarus
Für beglaubigte, notarielle oder Apostille-Übersetzungen sollten Sie nicht nur nach Nähe suchen. Wichtiger ist, ob der Anbieter die formale Anforderung der zuständigen Stelle versteht und vor Auftrag klärt.
Empfohlene erste Anlaufstelle für beglaubigte Übersetzungen, notarielle Übersetzungen und Apostille-Fälle im Kanton Glarus.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
In vielen Kantonen können auch lokale unabhängige Übersetzerinnen und Übersetzer helfen. Fragen Sie aber konkret nach Erfahrung mit Behörden, Zivilstandsämtern, Migrationsämtern, Notariat und Apostille. Eine reine Sprachübersetzung genügt nicht immer.
Wenn Dokumente für Behörden, Migration, Zivilstand oder Ausland bestimmt sind, zählt nicht nur der Preis. Wichtig ist, dass die Formanforderung vor Auftrag korrekt geklärt wird.