Zivilstandsurkunden
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Kanton Graubünden
Ratgeber für beglaubigte, notariell beglaubigte und Apostille-Übersetzungen im Kanton Graubünden. Relevant für Zivilstandsämter, Migrationsämter, Gerichte, Hochschulen, Firmenunterlagen und internationale Dokumente.
Graubünden ist der einzige dreisprachige Kanton der Schweiz: Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch sind Amtssprachen. Die Zielsprache einer beglaubigten Übersetzung hängt daher davon ab, wo sie eingereicht wird. In Chur ist es meist Deutsch, im Misox, Bergell oder Puschlav eher Italienisch. Apostillen stellt die Standeskanzlei an der Reichsgasse 35 in Chur aus, in der Regel sofort und ohne Voranmeldung. Das Notariat ist gemischt: Patentierte Notarinnen und Notare beurkunden im ganzen Kanton, Grundbuchämter und Gemeindekanzleien beglaubigen Unterschriften und Kopien. Migration und die Aufsicht über das Zivilstandswesen liegen beim Amt für Migration und Zivilrecht (AFM). Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
| Amtssprache(n) | Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch (dreisprachiger Kanton; Kantonsverfassung Art. 3). Deutsch dominiert im Norden und in Chur, Rätoromanisch v. a. in Surselva und Engadin/Val Müstair, Italienisch in den Südtälern (Misox/Calanca, Bergell, Puschlav). |
|---|---|
| Apostille / Beglaubigung | Standeskanzlei Graubünden, Legalisationen, Reichsgasse 35, 7001 Chur (Büro 05, Erdgeschoss); Mo–Fr 10.00–11.00 und 14.00–16.00; Tel. 081 257 22 23 – gemäss Gebührenverordnung für die Standeskanzlei (BR 170.360); Betrag auf der Seite nicht beziffert Offizielle Seite |
| Notariat | Mischform (freiberuflich patentierte Notarinnen/Notare plus amtliche Urkundspersonen) – Patentierte Notarinnen und Notare dürfen im ganzen Kanton öffentlich beurkunden. Grundbuchverwalter beurkunden Grundstücksgeschäfte in ihrem Kreis. Laut INR gibt es daneben Kreisnotare mit regional beschränkter Zuständigkeit. Aufsicht: Notariatskommission. Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien bieten u. a. Grundbuchämter (z. B. Valbella; Gebühren gemäss Verordnung über die Notariatsgebühren) und Gemeindekanzleien an (z. B. Davos, Ilanz/Glion). Offizielle Seite |
| Zivilstandswesen | Die Zivilstandsämter sind seit 1. Januar 2016 organisatorisch den Regionen unterstellt, vorher den Kreisen. Aufsichtsbehörde ist das Amt für Migration und Zivilrecht (AFM), Bereich Bürgerrecht und Zivilrecht (Grabenstrasse 15, Chur). Es prüft ausländische Dokumente und ordnet die Beurkundung von Zivilstandsereignissen aus dem Ausland an, seit 2019 auch für den Kanton Glarus. Offizielle Seite |
| Migrationsbehörde | Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden (AFM), Karlihof 4, 7001 Chur; info@afm.gr.ch; Ausweiszentren in Chur und Zernez Offizielle Seite |
Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
Zuständig ist die Standeskanzlei Graubünden an der Reichsgasse 35 in Chur, Büro 05 im Erdgeschoss. Die Beglaubigung erfolgt während der Öffnungszeiten (Mo–Fr 10.00–11.00 und 14.00–16.00) in der Regel sofort und ohne Voranmeldung. Nur bei mehr als zehn Dokumenten kann es länger dauern. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenverordnung der Standeskanzlei. Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
Nicht zwingend. Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch sind gleichwertige Amtssprachen. Welche Sprache eine Behörde akzeptiert, hängt vom Amt und von der Region ab. In Italienischbünden kann eine Übersetzung ins Italienische zweckmässiger sein. Klären Sie die gewünschte Zielsprache vor dem Auftrag mit der Stelle, bei der Sie einreichen. Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
Die Zivilstandsämter sind seit 2016 den Regionen unterstellt. Ausländische Dokumente prüft jedoch das Amt für Migration und Zivilrecht (AFM) in Chur als Aufsichtsbehörde. Es ordnet auch die Beurkundung von Zivilstandsereignissen aus dem Ausland an. Seit 2019 übernimmt das AFM diese Prüfung per Vereinbarung auch für den Kanton Glarus.
Offizielle Stellen, geprüft im September 2026. Gebühren und Abläufe können sich ändern – vor Einreichung bei der zuständigen Stelle bestätigen.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Anbieter im Kanton Graubünden
Für beglaubigte, notarielle oder Apostille-Übersetzungen sollten Sie nicht nur nach Nähe suchen. Wichtiger ist, ob der Anbieter die formale Anforderung der zuständigen Stelle versteht und vor Auftrag klärt.
Empfohlene erste Anlaufstelle für beglaubigte Übersetzungen, notarielle Übersetzungen und Apostille-Fälle im Kanton Graubünden.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
In vielen Kantonen können auch lokale unabhängige Übersetzerinnen und Übersetzer helfen. Fragen Sie aber konkret nach Erfahrung mit Behörden, Zivilstandsämtern, Migrationsämtern, Notariat und Apostille. Eine reine Sprachübersetzung genügt nicht immer.
Wenn Dokumente für Behörden, Migration, Zivilstand oder Ausland bestimmt sind, zählt nicht nur der Preis. Wichtig ist, dass die Formanforderung vor Auftrag korrekt geklärt wird.