Kanton Luzern

Beglaubigte Übersetzung im Kanton Luzern

Ratgeber für beglaubigte, notariell beglaubigte und Apostille-Übersetzungen im Kanton Luzern. Relevant für Zivilstandsämter, Migrationsämter, Gerichte, Hochschulen, Firmenunterlagen und internationale Dokumente.

Was im Kanton Luzern wichtig ist

Im Kanton Luzern ist Deutsch die einzige Amtssprache; fremdsprachige Urkunden brauchen für Luzerner Behörden daher in der Regel eine deutsche Übersetzung. Eine Besonderheit ist der Beglaubigungsdienst des Justiz- und Sicherheitsdepartements an der Bahnhofstrasse 15 in Luzern: Er stellt nicht nur Apostillen und Legalisationen aus, sondern beglaubigt auch Übersetzungen – allerdings nur von Übersetzerinnen und Übersetzern, die bei ihm registriert sind. Das Luzerner Notariat ist eine Mischform: Neben freiberuflichen Anwaltsnotaren wirken auch Gemeindeschreiber als Urkundspersonen. Das Zivilstandswesen ist auf zehn Zivilstandskreise verteilt und wird von der kantonalen Abteilung Gemeinden beaufsichtigt, die übrigens auch für Uri, Obwalden und Nidwalden zuständig ist.

Zuständige Stellen im Kanton Luzern auf einen Blick

Amtssprache(n)Deutsch
Apostille / BeglaubigungBeglaubigungsdienst des Kantons Luzern (Justiz- und Sicherheitsdepartement), Bahnhofstrasse 15, 6003 Luzern (Postadresse: Postfach 3768, 6002 Luzern) – CHF 30 pro Dokument (Apostille oder Legalisation); Beglaubigung Übersetzung CHF 30; Unterschrift CHF 30 (jede weitere CHF 10); Kopie CHF 20 erste Seite + CHF 5 pro weitere Seite (bei mitgebrachten Kopien) Offizielle Seite
NotariatMischform: freiberufliche Anwaltsnotare plus Gemeindeschreiber als Notare; zusätzlich Beglaubigungsbeamte – Urkundspersonen sind Notare, Beglaubigungsbeamte und Protestbeamte. Zu Notaren ernannt werden u.a. Anwälte mit Büro im Kanton Luzern sowie Gemeindeschreiber. Beglaubigungsbeamte (u.a. Mitarbeitende des kantonalen Beglaubigungsdienstes, Gerichtsschreiber, Gemeindeschreiber) nehmen amtliche Beglaubigungen vor. § 44 Beurkundungsgesetz (SRL 255): Die Beglaubigung einer Übersetzung ist die Bescheinigung der Urkundsperson, dass die Übersetzung richtig ist. Der kantonale Beglaubigungsdienst beglaubigt Übersetzungen nur von bei ihm registrierten Übersetzerinnen und Übersetzern (CHF 30 pro Übersetzung). Für Geschäftskunden verweist der Beglaubigungsdienst für Unterschriften/Kopien an Luzerner Notare. Offizielle Seite
ZivilstandswesenZehn Zivilstandskreise mit regionalen Zivilstandsämtern (u.a. Regionales Zivilstandsamt Luzern der Stadt Luzern). Aufsicht: Abteilung Gemeinden des Kantons Luzern (JSD), Aufsicht Zivilstandswesen, Bundesplatz 14, 6002 Luzern; sie prüft und beurkundet im Ausland erfolgte Zivilstandsereignisse von Luzerner Bürgerinnen und Bürgern. Dieselbe Abteilung ist gemäss Bundesverzeichnis auch Zivilstandsaufsicht für Uri, Obwalden und Nidwalden. Offizielle Seite
MigrationsbehördeAmt für Migration des Kantons Luzern (Justiz- und Sicherheitsdepartement), Fruttstrasse 15, Luzern Offizielle Seite
Übersetzer-/DolmetscherverzeichnisDolmetschverzeichnis des Dolmetschdienstes für die Dienststellen des Justiz- und Sicherheitsdepartements und die Gerichte (Aufnahme per Antrag); ausserdem Register der beim Beglaubigungsdienst registrierten Übersetzerinnen und Übersetzer Offizielle Seite

So läuft es im Kanton Luzern konkret ab

  1. Anforderungen klären: Fragen Sie bei der empfangenden Stelle nach, ob eine beglaubigte Übersetzung genügt oder zusätzlich eine Apostille nötig ist. Die Universität Luzern etwa akzeptiert Unterlagen auf Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch ohne Übersetzung.
  2. Übersetzung anfertigen lassen: Soll die Beglaubigung beim kantonalen Beglaubigungsdienst erfolgen, muss die Übersetzerin oder der Übersetzer dort registriert sein. Andernfalls kann eine Luzerner Urkundsperson, etwa ein Notar, die Richtigkeit bescheinigen.
  3. Beglaubigen lassen: Der Beglaubigungsdienst verlangt laut Tarif CHF 30 pro Übersetzung; der Schalter an der Bahnhofstrasse 15 ist ohne Termin von 9.00 bis 11.30 und 13.30 bis 16.00 Uhr geöffnet.
  4. Für das Ausland: Von Luzerner Behörden oder Urkundspersonen unterzeichnete Dokumente erhalten beim gleichen Dienst eine Apostille oder Legalisation für CHF 30 pro Dokument; postalische Aufträge dauern zwei bis vier Arbeitstage.

Stand: September 2026, vor Einreichung bei der Stelle prüfen.

Hochschulen im Kanton Luzern

  • Universität Luzern – Zulassungsrichtlinien 2025/2026: Dokumente, die nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch verfasst sind, sind mit einer Kopie einer amtlich beglaubigten Übersetzung ins Anmeldungsportal hochzuladen. Beglaubigung durch Notar bzw. Beglaubigungsbeamte, die ausstellende Institution oder registrierte/vereidigte Übersetzer. Quelle
  • Hochschule Luzern (HSLU) Quelle
  • Pädagogische Hochschule Luzern (PH Luzern) Quelle

Besonderheiten im Kanton Luzern

  • Der Beglaubigungsdienst beglaubigt Übersetzungen, sofern die übersetzende Person dort registriert ist – eine in der Zentralschweiz seltene, direkte amtliche Beglaubigungsmöglichkeit für Übersetzungen (Quelle: handelsregister.lu.ch/Beglaubigungen/Dienstleistungen).
  • Schalter des Beglaubigungsdienstes ohne Terminvereinbarung 9.00–11.30 und 13.30–16.00 Uhr; postalische Aufträge werden in 2 bis 4 Arbeitstagen erledigt.
  • Die Abteilung Gemeinden in Luzern ist zugleich Zivilstandsaufsicht für Uri, Obwalden und Nidwalden (Quelle: Verzeichnis der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen, e-service.admin.ch).
  • Die Bundeskanzlei-Liste (Stand 23.02.2024) führt die Luzerner Stelle als Beglaubigungsdienst im Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 041 228 50 24.

Häufige Fragen zu Kanton Luzern

Kann ich jede Übersetzung beim Luzerner Beglaubigungsdienst beglaubigen lassen?

Nein. Der Beglaubigungsdienst des Justiz- und Sicherheitsdepartements beglaubigt Übersetzungen nur, wenn die Übersetzerin oder der Übersetzer bei ihm registriert ist. Die Gebühr beträgt gemäss publiziertem Tarif CHF 30 pro Übersetzung. Ist die übersetzende Person nicht registriert, kann eine Luzerner Urkundsperson die Richtigkeit der Übersetzung bescheinigen. Stand: September 2026, vor Einreichung beim Beglaubigungsdienst prüfen.

Braucht die Universität Luzern eine Übersetzung meines ausländischen Zeugnisses?

Nur wenn es nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch verfasst ist. Gemäss den Zulassungsrichtlinien 2025/2026 laden Sie dann zusätzlich eine Kopie einer amtlich beglaubigten Übersetzung ins Anmeldeportal hoch. Beglaubigen können ein Notar oder Beglaubigungsbeamte, die ausstellende Institution oder registrierte bzw. vereidigte Übersetzer. Prüfen Sie die Richtlinien des jeweiligen Studienjahres.

Was kostet in Luzern die Beglaubigung einer Kopie für eine Übersetzung?

Beim kantonalen Beglaubigungsdienst kostet die Beglaubigung mitgebrachter Kopien CHF 20 für die erste und CHF 5 für jede weitere Seite; erstellt der Dienst die Kopie selbst, sind es CHF 10 und CHF 2. Eine Unterschriftsbeglaubigung kostet CHF 30, jede weitere Unterschrift CHF 10. Stand: September 2026, Tarif vor dem Besuch prüfen.

Quellen

Offizielle Stellen, geprüft im September 2026. Gebühren und Abläufe können sich ändern – vor Einreichung bei der zuständigen Stelle bestätigen.

Typische Dokumente im Kanton Luzern

Geburtsurkunden

Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.

Ehescheine

Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.

Ausbildungsnachweise

Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.

Strafregisterauszüge

Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.

Gerichtsurteile

Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.

Kosten im Kanton Luzern

LeistungTypische SpanneHinweis
Beglaubigte Übersetzung einfacher UrkundenCHF 60-120Geburt, Heirat, Strafregister, Wohnsitz oder einzelne Diplomseite.
Komplexe DokumenteCHF 160-550Diplomanhänge, Handelsregister, Urteile, Verträge oder Tabellen.
Notariat, Apostille oder VersandCHF 80-350+Zusätzliche Formschritte hängen von Stelle, Kanton und Zielland ab.

Anbieter im Kanton Luzern

Übersetzungsbüros und lokale Alternativen

Für beglaubigte, notarielle oder Apostille-Übersetzungen sollten Sie nicht nur nach Nähe suchen. Wichtiger ist, ob der Anbieter die formale Anforderung der zuständigen Stelle versteht und vor Auftrag klärt.

#1

Übersetzungsbüro UniTranslate

Empfohlene erste Anlaufstelle für beglaubigte Übersetzungen, notarielle Übersetzungen und Apostille-Fälle im Kanton Luzern.

#2

Lokale unabhängige Fachübersetzerinnen und Fachübersetzer

Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.

#3

Regionale Übersetzungsbüros mit Behördenpraxis

Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.

Lokale Übersetzer kontaktieren

In vielen Kantonen können auch lokale unabhängige Übersetzerinnen und Übersetzer helfen. Fragen Sie aber konkret nach Erfahrung mit Behörden, Zivilstandsämtern, Migrationsämtern, Notariat und Apostille. Eine reine Sprachübersetzung genügt nicht immer.

Anbieter für Kanton Luzern vergleichen

Wenn Dokumente für Behörden, Migration, Zivilstand oder Ausland bestimmt sind, zählt nicht nur der Preis. Wichtig ist, dass die Formanforderung vor Auftrag korrekt geklärt wird.

Zum Anbieter-Ranking