Geburtsurkunden
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Kanton Luzern
Ratgeber für beglaubigte, notariell beglaubigte und Apostille-Übersetzungen im Kanton Luzern. Relevant für Zivilstandsämter, Migrationsämter, Gerichte, Hochschulen, Firmenunterlagen und internationale Dokumente.
Im Kanton Luzern ist Deutsch die einzige Amtssprache; fremdsprachige Urkunden brauchen für Luzerner Behörden daher in der Regel eine deutsche Übersetzung. Eine Besonderheit ist der Beglaubigungsdienst des Justiz- und Sicherheitsdepartements an der Bahnhofstrasse 15 in Luzern: Er stellt nicht nur Apostillen und Legalisationen aus, sondern beglaubigt auch Übersetzungen – allerdings nur von Übersetzerinnen und Übersetzern, die bei ihm registriert sind. Das Luzerner Notariat ist eine Mischform: Neben freiberuflichen Anwaltsnotaren wirken auch Gemeindeschreiber als Urkundspersonen. Das Zivilstandswesen ist auf zehn Zivilstandskreise verteilt und wird von der kantonalen Abteilung Gemeinden beaufsichtigt, die übrigens auch für Uri, Obwalden und Nidwalden zuständig ist.
| Amtssprache(n) | Deutsch |
|---|---|
| Apostille / Beglaubigung | Beglaubigungsdienst des Kantons Luzern (Justiz- und Sicherheitsdepartement), Bahnhofstrasse 15, 6003 Luzern (Postadresse: Postfach 3768, 6002 Luzern) – CHF 30 pro Dokument (Apostille oder Legalisation); Beglaubigung Übersetzung CHF 30; Unterschrift CHF 30 (jede weitere CHF 10); Kopie CHF 20 erste Seite + CHF 5 pro weitere Seite (bei mitgebrachten Kopien) Offizielle Seite |
| Notariat | Mischform: freiberufliche Anwaltsnotare plus Gemeindeschreiber als Notare; zusätzlich Beglaubigungsbeamte – Urkundspersonen sind Notare, Beglaubigungsbeamte und Protestbeamte. Zu Notaren ernannt werden u.a. Anwälte mit Büro im Kanton Luzern sowie Gemeindeschreiber. Beglaubigungsbeamte (u.a. Mitarbeitende des kantonalen Beglaubigungsdienstes, Gerichtsschreiber, Gemeindeschreiber) nehmen amtliche Beglaubigungen vor. § 44 Beurkundungsgesetz (SRL 255): Die Beglaubigung einer Übersetzung ist die Bescheinigung der Urkundsperson, dass die Übersetzung richtig ist. Der kantonale Beglaubigungsdienst beglaubigt Übersetzungen nur von bei ihm registrierten Übersetzerinnen und Übersetzern (CHF 30 pro Übersetzung). Für Geschäftskunden verweist der Beglaubigungsdienst für Unterschriften/Kopien an Luzerner Notare. Offizielle Seite |
| Zivilstandswesen | Zehn Zivilstandskreise mit regionalen Zivilstandsämtern (u.a. Regionales Zivilstandsamt Luzern der Stadt Luzern). Aufsicht: Abteilung Gemeinden des Kantons Luzern (JSD), Aufsicht Zivilstandswesen, Bundesplatz 14, 6002 Luzern; sie prüft und beurkundet im Ausland erfolgte Zivilstandsereignisse von Luzerner Bürgerinnen und Bürgern. Dieselbe Abteilung ist gemäss Bundesverzeichnis auch Zivilstandsaufsicht für Uri, Obwalden und Nidwalden. Offizielle Seite |
| Migrationsbehörde | Amt für Migration des Kantons Luzern (Justiz- und Sicherheitsdepartement), Fruttstrasse 15, Luzern Offizielle Seite |
| Übersetzer-/Dolmetscherverzeichnis | Dolmetschverzeichnis des Dolmetschdienstes für die Dienststellen des Justiz- und Sicherheitsdepartements und die Gerichte (Aufnahme per Antrag); ausserdem Register der beim Beglaubigungsdienst registrierten Übersetzerinnen und Übersetzer Offizielle Seite |
Stand: September 2026, vor Einreichung bei der Stelle prüfen.
Nein. Der Beglaubigungsdienst des Justiz- und Sicherheitsdepartements beglaubigt Übersetzungen nur, wenn die Übersetzerin oder der Übersetzer bei ihm registriert ist. Die Gebühr beträgt gemäss publiziertem Tarif CHF 30 pro Übersetzung. Ist die übersetzende Person nicht registriert, kann eine Luzerner Urkundsperson die Richtigkeit der Übersetzung bescheinigen. Stand: September 2026, vor Einreichung beim Beglaubigungsdienst prüfen.
Nur wenn es nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch verfasst ist. Gemäss den Zulassungsrichtlinien 2025/2026 laden Sie dann zusätzlich eine Kopie einer amtlich beglaubigten Übersetzung ins Anmeldeportal hoch. Beglaubigen können ein Notar oder Beglaubigungsbeamte, die ausstellende Institution oder registrierte bzw. vereidigte Übersetzer. Prüfen Sie die Richtlinien des jeweiligen Studienjahres.
Beim kantonalen Beglaubigungsdienst kostet die Beglaubigung mitgebrachter Kopien CHF 20 für die erste und CHF 5 für jede weitere Seite; erstellt der Dienst die Kopie selbst, sind es CHF 10 und CHF 2. Eine Unterschriftsbeglaubigung kostet CHF 30, jede weitere Unterschrift CHF 10. Stand: September 2026, Tarif vor dem Besuch prüfen.
Offizielle Stellen, geprüft im September 2026. Gebühren und Abläufe können sich ändern – vor Einreichung bei der zuständigen Stelle bestätigen.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
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Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
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Anbieter im Kanton Luzern
Für beglaubigte, notarielle oder Apostille-Übersetzungen sollten Sie nicht nur nach Nähe suchen. Wichtiger ist, ob der Anbieter die formale Anforderung der zuständigen Stelle versteht und vor Auftrag klärt.
Empfohlene erste Anlaufstelle für beglaubigte Übersetzungen, notarielle Übersetzungen und Apostille-Fälle im Kanton Luzern.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
In vielen Kantonen können auch lokale unabhängige Übersetzerinnen und Übersetzer helfen. Fragen Sie aber konkret nach Erfahrung mit Behörden, Zivilstandsämtern, Migrationsämtern, Notariat und Apostille. Eine reine Sprachübersetzung genügt nicht immer.
Wenn Dokumente für Behörden, Migration, Zivilstand oder Ausland bestimmt sind, zählt nicht nur der Preis. Wichtig ist, dass die Formanforderung vor Auftrag korrekt geklärt wird.