Geburtsurkunden
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Kanton Nidwalden
Ratgeber für beglaubigte, notariell beglaubigte und Apostille-Übersetzungen im Kanton Nidwalden. Relevant für Zivilstandsämter, Migrationsämter, Gerichte, Hochschulen, Firmenunterlagen und internationale Dokumente.
Nidwalden ist deutschsprachig, Amtssprache ist Deutsch. Für Apostillen und Legalisationen ist die Staatskanzlei am Dorfplatz 2 in Stans zuständig. Das Beurkundungswesen ist eine Mischform: Neben frei praktizierenden, im Kanton wohnhaften Anwältinnen und Anwälten mit entsprechender Befähigung beurkunden auch der Landschreiber, der Amtsnotar und der Grundbuchverwalter; selbst der Handelsregisterführer darf Beglaubigungen vornehmen. Die Aufsicht liegt beim Obergericht und einer Beurkundungskommission. Zivilstandsfälle bearbeitet das Zivilstandsamt Nidwalden in Stans, die Zivilstandsaufsicht führt die Abteilung Gemeinden des Kantons Luzern. Für Aufenthaltsbewilligungen ist die Abteilung Migration des Amts für Justiz an der Engelbergerstrasse 34 zuständig; die Anmeldung erfolgt zuerst bei der Wohngemeinde.
| Amtssprache(n) | Deutsch |
|---|---|
| Apostille / Beglaubigung | Staatskanzlei des Kantons Nidwalden, Legalisationen, Dorfplatz 2, Postfach 1246, 6371 Stans, Tel. 041 618 79 02 Offizielle Seite |
| Notariat | Mischform – Öffentliche Beurkundungen u.a. durch Landschreiber, Amtsnotar, Grundbuchverwalter sowie frei praktizierende, im Kanton wohnhafte Rechtsanwälte mit entsprechender Befähigung. Der Handelsregisterführer darf keine handelsregisterpflichtigen Rechtsgeschäfte beurkunden, Beglaubigungen sind ihm aber erlaubt. Aufsicht: Obergericht und Beurkundungskommission. Rechtsgrundlagen: Beurkundungsgesetz, -verordnung, -reglement. Offizielle Seite |
| Zivilstandswesen | Ein kantonales Zivilstandsamt Nidwalden in Stans (Zivilstandsamt und Bürgerrecht). Zivilstandsaufsicht durch die Abteilung Gemeinden des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, Luzern. Offizielle Seite |
| Migrationsbehörde | Amt für Justiz, Abteilung Migration, Engelbergerstrasse 34, 6370 Stans, Tel. 041 618 75 50 Offizielle Seite |
Stand: September 2026, vor Einreichung bei der Stelle prüfen.
Zuerst bei der Wohnsitzgemeinde, und zwar innert 14 Tagen. Die Gemeinde leitet das Verfahren weiter, die Abteilung Migration des Amts für Justiz in Stans prüft die Unterlagen und stellt den Ausländerausweis aus. Übersetzungsvorgaben hat die Abteilung Migration online nicht publiziert. Klären Sie vor dem Übersetzen fremdsprachiger Dokumente die gewünschte Form mit der Abteilung Migration ab.
Ja. Der Handelsregisterführer und seine Stellvertretung dürfen keine Rechtsgeschäfte beurkunden, für die ein Eintrag im Handelsregister oder Güterrechtsregister vorgeschrieben ist. Beglaubigungen sind ihnen aber ausdrücklich erlaubt. Daneben beglaubigen auch Landschreiber, Amtsnotar, Grundbuchverwalter und befähigte, frei praktizierende Anwältinnen und Anwälte mit Wohnsitz im Kanton.
Die Aufsicht über das Beurkundungswesen üben in Nidwalden das Obergericht und eine Beurkundungskommission aus. Das ist wichtig, wenn Sie prüfen möchten, ob eine Person zur Beglaubigung befugt ist, oder wenn es Unklarheiten zu einer Beglaubigung gibt. Für die anschliessende Apostille ist davon getrennt die Staatskanzlei Nidwalden in Stans zuständig.
Offizielle Stellen, geprüft im September 2026. Gebühren und Abläufe können sich ändern – vor Einreichung bei der zuständigen Stelle bestätigen.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Anbieter im Kanton Nidwalden
Für beglaubigte, notarielle oder Apostille-Übersetzungen sollten Sie nicht nur nach Nähe suchen. Wichtiger ist, ob der Anbieter die formale Anforderung der zuständigen Stelle versteht und vor Auftrag klärt.
Empfohlene erste Anlaufstelle für beglaubigte Übersetzungen, notarielle Übersetzungen und Apostille-Fälle im Kanton Nidwalden.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
In vielen Kantonen können auch lokale unabhängige Übersetzerinnen und Übersetzer helfen. Fragen Sie aber konkret nach Erfahrung mit Behörden, Zivilstandsämtern, Migrationsämtern, Notariat und Apostille. Eine reine Sprachübersetzung genügt nicht immer.
Wenn Dokumente für Behörden, Migration, Zivilstand oder Ausland bestimmt sind, zählt nicht nur der Preis. Wichtig ist, dass die Formanforderung vor Auftrag korrekt geklärt wird.