Geburtsurkunden
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Kanton Schwyz
Ratgeber für beglaubigte, notariell beglaubigte und Apostille-Übersetzungen im Kanton Schwyz. Relevant für Zivilstandsämter, Migrationsämter, Gerichte, Hochschulen, Firmenunterlagen und internationale Dokumente.
Im Kanton Schwyz ist Deutsch Amtssprache, und das Amt für Migration hält im Merkblatt zum Familiennachzug ausdrücklich fest, dass sämtliche Unterlagen in Deutsch einzureichen sind. Apostillen und Legalisationen stellt die Staatskanzlei an der Bahnhofstrasse 9 in Schwyz aus. Das Notariat ist eine Mischform: Neben freiberuflichen Notaren und beim Kantonsgericht registrierten Anwälten gibt es Amtsnotare in den Bezirken, die für Grundstückgeschäfte allein zuständig sind; auch Gemeindeschreiber dürfen beglaubigen. Aussergewöhnlich ist das Zivilstandswesen: Der Kanton hat nur zwei Zivilstandsämter, Innerschwyz in Schwyz und Ausserschwyz in Pfäffikon, und die Aufsicht führt das Gemeindeamt des Kantons Zürich.
| Amtssprache(n) | Deutsch |
|---|---|
| Apostille / Beglaubigung | Staatskanzlei des Kantons Schwyz, Bahnhofstrasse 9, Postfach 1260, 6431 Schwyz, Tel. 041 819 26 15, stk@sz.ch – CHF 25 pro Apostille bzw. Legalisation; bei Postversand zusätzlich CHF 8 Bearbeitungsgebühr plus Porto Offizielle Seite |
| Notariat | Mischform – Zuständig für Beurkundungen/Beglaubigungen: Notare, die eingesetzten Amtsnotare, beim Kantonsgericht registrierte Anwälte bzw. Personen mit Notariatsbefähigung sowie Gemeindeschreiber und Stellvertreter. Grundstückgeschäfte beurkundet ausschliesslich der Amtsnotar des Bezirks, in dem das Grundstück liegt. Aufsicht über alle Personen mit Beurkundungs-/Beglaubigungsbefugnis: Kantonsgericht. Rechtsgrundlage: Gesetz über die Beurkundung und Beglaubigung (SRSZ 210.210). Offizielle Seite |
| Zivilstandswesen | Zwei Zivilstandsämter: Zivilstandsamt Innerschwyz (Herrengasse 17, 6431 Schwyz) und Zivilstandsamt Ausserschwyz (Unterdorfstrasse 9, 8808 Pfäffikon). Kantonale Aufsichtsbehörde ist das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen. Ausländische Entscheidungen und Urkunden über den Zivilstand werden unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt; die Eintragung braucht eine Verfügung der Aufsichtsbehörde. Offizielle Seite |
| Migrationsbehörde | Amt für Migration des Kantons Schwyz (Volkswirtschaftsdepartement) Offizielle Seite |
| Übersetzer-/Dolmetscherverzeichnis | Dolmetscherverzeichnis der Kantonspolizei Schwyz (Aufnahme per Antrag; Richtlinien für Behörden und Gerichte) Offizielle Seite |
Stand: September 2026, vor Einreichung bei der Stelle prüfen.
Das Merkblatt zum Familiennachzug für Drittstaatsangehörige hält fest: «Sämtliche Unterlagen sind in Deutsch einzureichen.» Englische, französische oder anderssprachige Urkunden sollten Sie deshalb mit deutscher Übersetzung einreichen. Eine ausländische Eheurkunde muss zudem durch ein Schweizer Zivilstandsamt anerkannt sein. Im Einzelfall kann das Amt Ausnahmen zulassen, fragen Sie vorher nach. Stand: September 2026.
Der Kanton Schwyz hat die Zivilstandsaufsicht dem Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen, übertragen. Wenn eine im Ausland erfolgte Geburt, Ehe oder Scheidung ins Schweizer Register eingetragen werden soll, braucht es eine Verfügung dieser Aufsichtsbehörde. Die Dokumente samt Übersetzung reichen Sie aber beim Zivilstandsamt Innerschwyz oder Ausserschwyz ein.
Die Staatskanzlei verlangt CHF 25 pro Apostille oder Legalisation. Bei Aufträgen per Post kommen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 8 und das Porto dazu. Für weniger als fünf Dokumente ist kein Termin nötig, eine Drittperson kann die Dokumente abgeben. Bezahlt wird bar, mit Karte, per TWINT oder auf Rechnung. Stand: September 2026, vor dem Besuch prüfen.
Offizielle Stellen, geprüft im September 2026. Gebühren und Abläufe können sich ändern – vor Einreichung bei der zuständigen Stelle bestätigen.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Anbieter im Kanton Schwyz
Für beglaubigte, notarielle oder Apostille-Übersetzungen sollten Sie nicht nur nach Nähe suchen. Wichtiger ist, ob der Anbieter die formale Anforderung der zuständigen Stelle versteht und vor Auftrag klärt.
Empfohlene erste Anlaufstelle für beglaubigte Übersetzungen, notarielle Übersetzungen und Apostille-Fälle im Kanton Schwyz.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
In vielen Kantonen können auch lokale unabhängige Übersetzerinnen und Übersetzer helfen. Fragen Sie aber konkret nach Erfahrung mit Behörden, Zivilstandsämtern, Migrationsämtern, Notariat und Apostille. Eine reine Sprachübersetzung genügt nicht immer.
Wenn Dokumente für Behörden, Migration, Zivilstand oder Ausland bestimmt sind, zählt nicht nur der Preis. Wichtig ist, dass die Formanforderung vor Auftrag korrekt geklärt wird.