Zivilstandsurkunden
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Kanton Thurgau
Ratgeber für beglaubigte, notariell beglaubigte und Apostille-Übersetzungen im Kanton Thurgau. Relevant für Zivilstandsämter, Migrationsämter, Gerichte, Hochschulen, Firmenunterlagen und internationale Dokumente.
Im Kanton Thurgau ist Deutsch die Amtssprache, und das Migrationsamt nimmt das genau: Laut Merkblatt zum Familiennachzug müssen alle Dokumente übersetzt werden, die nicht auf Deutsch verfasst sind. Englisch genügt also nicht. Eine Besonderheit ist die Apostille. Sie kommt nicht von der Staatskanzlei, sondern von der Kantonalen Ausweisstelle in Weinfelden und kostet CHF 40 pro Stempel. Unterschriften und Kopien beglaubigt die Gemeindekanzlei, zuständig sind Gemeindepräsidium und Gemeinderatsschreiber. Das Notariat ist gemischt organisiert, mit fünf staatlichen Grundbuch- und Notariatskreisen. Für Zivilstandsfälle gibt es zwei Ämter: Thurgau Ost in Amriswil und Thurgau West in Frauenfeld. Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
| Amtssprache(n) | Deutsch |
|---|---|
| Apostille / Beglaubigung | Kantonale Ausweisstelle des Kantons Thurgau, Apostillen/Beglaubigungen (Migrationsamt, Passbüro), Bahnhofstrasse 12, 8570 Weinfelden; Tel. 058 345 13 90; patente@tg.ch – Apostille CHF 40 pro Stempel, Legalisation CHF 30 pro Stempel, jeweils plus Porto; ab fünf Dokumenten am selben Arbeitstag CHF 10 Zuschlag pro Dokument Offizielle Seite |
| Notariat | Mischform (staatliche Grundbuch- und Notariatsämter sowie Anwältinnen/Anwälte für bestimmte Geschäfte) – Fünf kombinierte Grundbuch- und Notariatskreise, geleitet von staatlich angestellten Grundbuchverwaltern/Notaren. Aufsicht: Departement für Justiz und Sicherheit (Grundbuch- und Notariatsinspektorat). Für amtliche Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien sind Gemeindepräsidium und Gemeinderatsschreiber zuständig, d. h. die Gemeindekanzlei am Wohnort. Offizielle Seite |
| Zivilstandswesen | Zwei regionale Zivilstandsämter unter dem Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen (Bahnhofplatz 65, 8510 Frauenfeld): Zivilstandsamt Thurgau Ost in Amriswil (Bezirke Arbon, Kreuzlingen, Weinfelden) und Zivilstandsamt Thurgau West in Frauenfeld (Bezirke Frauenfeld, Münchwilen). Ausländische Zivilstandsereignisse prüft die kantonale Aufsichtsbehörde. Offizielle Seite |
| Migrationsbehörde | Migrationsamt des Kantons Thurgau Offizielle Seite |
Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
Zuständig ist die Kantonale Ausweisstelle, Apostillen/Beglaubigungen, an der Bahnhofstrasse 12 in Weinfelden. Sie gehört zum Passbüro des Migrationsamts. Eine Apostille kostet CHF 40, eine Legalisation CHF 30, jeweils plus Porto. Ab fünf Dokumenten am selben Tag kommen CHF 10 pro Dokument dazu. Geben Sie Zielland und Sprache an. Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
Laut Merkblatt Familiennachzug EU/EFTA vom 8. September 2025 nicht: Alle Dokumente, die nicht auf Deutsch abgefasst sind, müssen die Gesuchstellenden übersetzen lassen. Das gilt also auch für Englisch, Französisch und Italienisch. Eingereicht wird das Gesuch persönlich bei den Einwohnerdiensten der Wohngemeinde. Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
Das hängt vom Bezirk ab. Das Zivilstandsamt Thurgau Ost in Amriswil betreut die Bezirke Arbon, Kreuzlingen und Weinfelden. Das Zivilstandsamt Thurgau West in Frauenfeld betreut Frauenfeld und Münchwilen. Beide gehören zum Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen. Ausländische Zivilstandsereignisse prüft die kantonale Aufsichtsbehörde.
Offizielle Stellen, geprüft im September 2026. Gebühren und Abläufe können sich ändern – vor Einreichung bei der zuständigen Stelle bestätigen.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Anbieter im Kanton Thurgau
Für beglaubigte, notarielle oder Apostille-Übersetzungen sollten Sie nicht nur nach Nähe suchen. Wichtiger ist, ob der Anbieter die formale Anforderung der zuständigen Stelle versteht und vor Auftrag klärt.
Empfohlene erste Anlaufstelle für beglaubigte Übersetzungen, notarielle Übersetzungen und Apostille-Fälle im Kanton Thurgau.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
In vielen Kantonen können auch lokale unabhängige Übersetzerinnen und Übersetzer helfen. Fragen Sie aber konkret nach Erfahrung mit Behörden, Zivilstandsämtern, Migrationsämtern, Notariat und Apostille. Eine reine Sprachübersetzung genügt nicht immer.
Wenn Dokumente für Behörden, Migration, Zivilstand oder Ausland bestimmt sind, zählt nicht nur der Preis. Wichtig ist, dass die Formanforderung vor Auftrag korrekt geklärt wird.