Zivilstandsurkunden
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Kanton Uri
Ratgeber für beglaubigte, notariell beglaubigte und Apostille-Übersetzungen im Kanton Uri. Relevant für Zivilstandsämter, Migrationsämter, Gerichte, Hochschulen, Firmenunterlagen und internationale Dokumente.
Uri ist ein rein deutschsprachiger Kanton, Amtssprache ist Deutsch. Wer eine Urner Urkunde im Ausland verwenden will, wendet sich an die Standeskanzlei am Rathausplatz 1 in Altdorf – Uri verwendet diese traditionelle Bezeichnung statt «Staatskanzlei». Das Notariat ist freiberuflich organisiert: Öffentliche Beurkundungen sind den Notarinnen und Notaren vorbehalten. Unterschriften und Kopien beglaubigen dürfen daneben aber auch der Landschreiber, die Gerichtsschreiber und die Gemeindeschreiber. Für den ganzen Kanton gibt es ein einziges Zivilstandsamt, das Zivilstandsamt Uri an der Marktgasse 6 in Altdorf; die Aufsicht liegt bei der Abteilung Gemeinden des Kantons Luzern. Ausländerrechtliche Fragen behandelt das Amt für Arbeit und Migration.
| Amtssprache(n) | Deutsch |
|---|---|
| Apostille / Beglaubigung | Standeskanzlei des Kantons Uri, Legalisationen, Rathausplatz 1, 6460 Altdorf, Tel. 041 875 20 17 Offizielle Seite |
| Notariat | Freiberufliches Notariat – Die Notare haben die ausschliessliche Befugnis zur öffentlichen Beurkundung im ganzen Kanton. Beglaubigungen (Unterschriften, Kopien) dürfen zusätzlich der Landschreiber, die Gerichtsschreiber und die Gemeindeschreiber vornehmen. Aufsicht: Regierungsrat, direkte Aufsicht durch die Justizdirektion. Offizielle Seite |
| Zivilstandswesen | Ein kantonales Zivilstandsamt Uri (Abteilung Zivilstand), Marktgasse 6, 6460 Altdorf, Tel. 041 875 22 80, zivilstandsamt@ur.ch. Die Zivilstandsaufsicht für Uri wird von der Abteilung Gemeinden des Kantons Luzern (Bundesplatz 14, Luzern) wahrgenommen. Offizielle Seite |
| Migrationsbehörde | Amt für Arbeit und Migration Uri, Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf (migration@ur.ch) Offizielle Seite |
Stand: September 2026, vor Einreichung bei der Stelle prüfen.
Nicht zwingend. Öffentliche Beurkundungen sind in Uri den freiberuflichen Notarinnen und Notaren vorbehalten, blosse Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien dürfen aber auch der Landschreiber, die Gerichtsschreiber und die Gemeindeschreiber vornehmen. Für die Unterschrift einer Übersetzerin kann daher die Gemeindekanzlei eine Anlaufstelle sein. Ob die Gemeinde diese Dienstleistung anbietet und was sie kostet, vorher erfragen.
Uri hat ein einziges Zivilstandsamt, das Zivilstandsamt Uri an der Marktgasse 6 in Altdorf (Tel. 041 875 22 80). Es nimmt ausländische Zivilstandsdokumente entgegen. Über die Eintragung im Ausland erfolgter Ereignisse entscheidet die Zivilstandsaufsicht, die für Uri von der Abteilung Gemeinden des Kantons Luzern geführt wird. Welche Übersetzung nötig ist, direkt beim Zivilstandsamt klären.
Uri verwendet für die kantonale Kanzlei traditionell die Bezeichnung Standeskanzlei. Sie ist gemäss Liste der Bundeskanzlei (Stand 23.02.2024) die zuständige Stelle für Apostillen und Legalisationen: Standeskanzlei des Kantons Uri, Legalisationen, Rathausplatz 1, 6460 Altdorf, Tel. 041 875 20 17. Grundsätzlich bestätigt jede Kantonskanzlei nur Unterschriften aus dem eigenen Kanton.
Offizielle Stellen, geprüft im September 2026. Gebühren und Abläufe können sich ändern – vor Einreichung bei der zuständigen Stelle bestätigen.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Anbieter im Kanton Uri
Für beglaubigte, notarielle oder Apostille-Übersetzungen sollten Sie nicht nur nach Nähe suchen. Wichtiger ist, ob der Anbieter die formale Anforderung der zuständigen Stelle versteht und vor Auftrag klärt.
Empfohlene erste Anlaufstelle für beglaubigte Übersetzungen, notarielle Übersetzungen und Apostille-Fälle im Kanton Uri.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
In vielen Kantonen können auch lokale unabhängige Übersetzerinnen und Übersetzer helfen. Fragen Sie aber konkret nach Erfahrung mit Behörden, Zivilstandsämtern, Migrationsämtern, Notariat und Apostille. Eine reine Sprachübersetzung genügt nicht immer.
Wenn Dokumente für Behörden, Migration, Zivilstand oder Ausland bestimmt sind, zählt nicht nur der Preis. Wichtig ist, dass die Formanforderung vor Auftrag korrekt geklärt wird.