Geburtsurkunden
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Kanton Wallis
Ratgeber für beglaubigte, notariell beglaubigte und Apostille-Übersetzungen im Kanton Wallis. Relevant für Zivilstandsämter, Migrationsämter, Gerichte, Hochschulen, Firmenunterlagen und internationale Dokumente.
Das Wallis hat zwei Amtssprachen. Jede Gemeinde hat aber nur eine: Französisch oder Deutsch. Im Oberwallis östlich von Siders spricht man Deutsch, im Mittel- und Unterwallis Französisch. Die Sprachgrenze bilden die Raspille zwischen Siders und Salgesch und der Pfynwald. Deshalb verlangen Walliser Behörden je nach Standort eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder ins Französische. Unterschriften beglaubigen die freiberuflichen Walliser Notarinnen und Notare. Sie müssen im Kanton wohnen, dort ein Büro führen und dem Walliser Notarenverband angehören. Dokumente für das Ausland darf nur die Staatskanzlei in Sitten beglaubigen, auch für Botschaften und Konsulate in der Schweiz. Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
| Amtssprache(n) | Französisch und Deutsch sind kantonale Amtssprachen; jede Gemeinde hat entweder Französisch oder Deutsch als Amtssprache. Deutsch (Walliserdeutsch) wird im Oberwallis östlich von Siders gesprochen, Französisch im Mittel- und Unterwallis. Die Sprachgrenze bilden die Raspille nördlich der Rhone zwischen Siders und Salgesch sowie der Pfynwald südlich der Rhone. Für Gemeindebehörden im Oberwallis ist daher in der Regel Deutsch, im Unterwallis Französisch massgebend. |
|---|---|
| Apostille / Beglaubigung | Staatskanzlei des Kantons Wallis, Beglaubigungen, Place de la Planta 3, Postfach 670, 1950 Sitten – CHF 30 pro Beglaubigung oder Apostille Offizielle Seite |
| Notariat | Freiberufliches (lateinisches) Notariat – Notarinnen und Notare haben die ausschliessliche Befugnis zur öffentlichen Beurkundung und beglaubigen u.a. Unterschriften von Privatpersonen und Unternehmen. Voraussetzungen u.a.: Wohnsitz und Büro im Wallis, kantonales Diplom, Berufshaftpflichtversicherung, Mitgliedschaft im Walliser Notarenverband. Aufsicht: Aufsichtskammer des Verbands sowie das zuständige Departement. Gebühren nach dem kantonalen Gebührenreglement (lex.vs.ch). Offizielle Seite |
| Migrationsbehörde | Service de la population et des migrations (SPM), Avenue de la Gare 39, 1950 Sitten Offizielle Seite |
So läuft es im Kanton Wallis konkret ab: Zuerst klären Sie, ob die Stelle im deutschsprachigen Oberwallis oder im französischsprachigen Teil liegt. Danach richtet sich die Zielsprache. Die übersetzende Person unterzeichnet eine Richtigkeitserklärung, und eine Walliser Notarin oder ein Walliser Notar beglaubigt die Unterschrift. Die Kosten richten sich nach dem kantonalen Gebührenreglement. Für das Ausland folgt die Apostille der Staatskanzlei des Kantons Wallis (Beglaubigungen, Place de la Planta 3, Postfach 670, 1950 Sitten). Sie kostet CHF 30 pro Beglaubigung oder Apostille. Die Staatskanzlei verlangt Name, Vorname, vollständige Adresse, Geburtsdatum, Name des Vaters und das Bestimmungsland. Legen Sie diese Angaben dem Antrag gleich bei. Aufenthaltsgesuche mit ausländischen Urkunden bearbeitet der Service de la population et des migrations (SPM) an der Avenue de la Gare 39 in Sitten. Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
Oft ja. Das Oberwallis mit Brig und Visp ist deutschsprachig, Sitten und Martigny liegen im französischsprachigen Teil. Kantonale Stellen arbeiten in beiden Amtssprachen, Gemeinden haben aber nur eine. Die Grenze liegt bei Siders und Salgesch. Fragen Sie vor der Übersetzung bei der empfangenden Stelle nach, welche Sprache sie akzeptiert. Stand: September 2026.
Die Staatskanzlei in Sitten verlangt Name und Vorname, die vollständige Adresse, das Geburtsdatum, den Namen des Vaters und das Land, in dem das Dokument verwendet wird. Die Gebühr beträgt CHF 30 pro Beglaubigung oder Apostille. Nur die Staatskanzlei darf Walliser Dokumente für das Ausland beglaubigen. Das gilt auch für Dokumente, die an Botschaften oder Konsulate in der Schweiz gehen.
Das ist möglich. Die Apostille muss dann aber der Kanton ausstellen, in dem der Notar zugelassen ist, nicht das Wallis. Wer für eine Walliser Behörde oder mit Walliser Apostille arbeiten will, geht deshalb meist zu einem Walliser Notar. Diese Notare müssen im Kanton wohnen und dem Walliser Notarenverband angehören. Prüfen Sie die Anforderungen vorab.
Offizielle Stellen, geprüft im September 2026. Gebühren und Abläufe können sich ändern – vor Einreichung bei der zuständigen Stelle bestätigen.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
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Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Anbieter im Kanton Wallis
Für beglaubigte, notarielle oder Apostille-Übersetzungen sollten Sie nicht nur nach Nähe suchen. Wichtiger ist, ob der Anbieter die formale Anforderung der zuständigen Stelle versteht und vor Auftrag klärt.
Empfohlene erste Anlaufstelle für beglaubigte Übersetzungen, notarielle Übersetzungen und Apostille-Fälle im Kanton Wallis.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
In vielen Kantonen können auch lokale unabhängige Übersetzerinnen und Übersetzer helfen. Fragen Sie aber konkret nach Erfahrung mit Behörden, Zivilstandsämtern, Migrationsämtern, Notariat und Apostille. Eine reine Sprachübersetzung genügt nicht immer.
Wenn Dokumente für Behörden, Migration, Zivilstand oder Ausland bestimmt sind, zählt nicht nur der Preis. Wichtig ist, dass die Formanforderung vor Auftrag korrekt geklärt wird.