Geburtsurkunden
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Kanton Zürich
Ratgeber für beglaubigte, notariell beglaubigte und Apostille-Übersetzungen im Kanton Zürich. Relevant für Zivilstandsämter, Migrationsämter, Gerichte, Hochschulen, Firmenunterlagen und internationale Dokumente.
Im Kanton Zürich ist Deutsch die einzige Amtssprache. Fremdsprachige Urkunden brauchen deshalb für Zivilstandsämter, das Migrationsamt oder die Universität meist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Zürich kennt das Amtsnotariat: Die Notariate sind staatliche Ämter und beglaubigen Unterschriften ab CHF 20. In der Stadt Zürich tun dies auch die Stadtammannämter. Soll ein Zürcher Dokument ins Ausland, stellt die Staatskanzlei am Neumühlequai 8 die Apostille aus. Sie kostet CHF 30 pro Stück. Das Migrationsamt akzeptiert zum Beispiel einen Strafregisterauszug auf Englisch, Französisch oder Italienisch ohne Übersetzung. Die Universität Zürich nimmt Unterlagen in diesen vier Sprachen ebenfalls ohne Übersetzung an. Für alle anderen Sprachen ist eine beglaubigte Übersetzung nötig. Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
| Amtssprache(n) | Deutsch |
|---|---|
| Apostille / Beglaubigung | Staatskanzlei des Kantons Zürich, Beglaubigungen (Neumühlequai 8, 8090 Zürich; Schalter Mo–Fr 8.00–12.00 und 13.15–16.00 ohne Termin; E-Mail beglaubigungen@ds.zh.ch). Die Seite der Sicherheitsdirektion führt dieselbe Adresse als 'Büro für Gewerbebewilligungen und Beglaubigungen'. – CHF 30 pro Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) Offizielle Seite |
| Notariat | Amtsnotariat – Die Notariate im Kanton Zürich sind staatliche Ämter (Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt unter einem Dach); Notarinnen und Notare sind vom Staat angestellt. Aufsicht: Obergericht mit Notariatsinspektorat. Unterschriften und Kopien beglaubigen die Notariate; zusätzlich dürfen die Gemeindeammann- bzw. Stadtammannämter Beglaubigungen vornehmen (in der Stadt Zürich jedes der Stadtammannämter, ab CHF 20). Gebühren Notariat: Unterschrift Privatperson CHF 20, Kopie CHF 20 für die erste Seite, CHF 5 pro Folgeseite. Eine Unterschrift einer Übersetzerin/eines Übersetzers kann so beglaubigt werden; die Staatskanzlei selbst prüft keine Übersetzungsinhalte. Offizielle Seite |
| Zivilstandswesen | 22 Zivilstandsämter im Kanton; Aufsicht durch das Gemeindeamt, Abteilung Zivilstandswesen (Direktion der Justiz und des Innern), das auch Zivilstandsereignisse aus dem Ausland prüft und ein eigenes Team für ausländische Urkunden hat. Der Kanton weist darauf hin, dass ausländische Urkunden nur in bestimmten Ausnahmefällen direkt entgegengenommen werden; der Normalweg führt über die Schweizer Vertretung im Ausland. Offizielle Seite |
| Migrationsbehörde | Migrationsamt des Kantons Zürich (Sicherheitsdirektion) Offizielle Seite |
| Übersetzer-/Dolmetscherverzeichnis | Obergericht des Kantons Zürich, Sprachdienstleistungswesen (Akkreditierung von Dolmetschenden und Übersetzenden gemäss Sprachdienstleistungsverordnung, in Kraft seit 1. Juli 2019) – Ob das Verzeichnis öffentlich durchsuchbar ist, konnte nicht bestätigt werden. Offizielle Seite |
Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
Zuständig ist die Staatskanzlei des Kantons Zürich, Beglaubigungen, am Neumühlequai 8 in Zürich. Der Schalter ist Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 und von 13.15 bis 16.00 Uhr ohne Termin offen. Eine Überbeglaubigung kostet CHF 30. Nötig ist ein Original mit der Originalunterschrift einer Zürcher Amtsperson, zum Beispiel eines Notariats. Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
Das übernehmen die staatlichen Notariate, die im Kanton Zürich zugleich Grundbuch- und Konkursamt sind. Eine Unterschrift einer Privatperson kostet dort CHF 20. In der Stadt Zürich beglaubigen auch die Stadtammannämter Unterschriften ab CHF 20. Die Übersetzerin oder der Übersetzer muss dafür persönlich erscheinen und einen Ausweis vorlegen.
Nein. Die UZH nimmt Dokumente in Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch ohne Übersetzung an. Für andere Sprachen verlangt sie eine amtlich beglaubigte Übersetzung. Diese erstellt entweder die ausstellende Institution oder eine qualifizierte, vereidigte Fachperson, jeweils mit Stempel und Unterschrift. Stand: September 2026, vor Einreichung bei der zuständigen Stelle prüfen.
Offizielle Stellen, geprüft im September 2026. Gebühren und Abläufe können sich ändern – vor Einreichung bei der zuständigen Stelle bestätigen.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
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Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Anbieter im Kanton Zürich
Für beglaubigte, notarielle oder Apostille-Übersetzungen sollten Sie nicht nur nach Nähe suchen. Wichtiger ist, ob der Anbieter die formale Anforderung der zuständigen Stelle versteht und vor Auftrag klärt.
Empfohlene erste Anlaufstelle für beglaubigte Übersetzungen, notarielle Übersetzungen und Apostille-Fälle im Kanton Zürich.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
In vielen Kantonen können auch lokale unabhängige Übersetzerinnen und Übersetzer helfen. Fragen Sie aber konkret nach Erfahrung mit Behörden, Zivilstandsämtern, Migrationsämtern, Notariat und Apostille. Eine reine Sprachübersetzung genügt nicht immer.
Wenn Dokumente für Behörden, Migration, Zivilstand oder Ausland bestimmt sind, zählt nicht nur der Preis. Wichtig ist, dass die Formanforderung vor Auftrag korrekt geklärt wird.