Handelsregisterauszüge
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Kanton Zug
Ratgeber für beglaubigte, notariell beglaubigte und Apostille-Übersetzungen im Kanton Zug. Relevant für Zivilstandsämter, Migrationsämter, Gerichte, Hochschulen, Firmenunterlagen und internationale Dokumente.
Im Kanton Zug ist Deutsch Amtssprache, doch der Alltag ist international: Laut Amt für Migration wohnen oder arbeiten über 40 000 ausländische Staatsangehörige im Kanton. Entsprechend häufig werden Zuger Urkunden, Handelsregisterauszüge und Firmenunterlagen für das Ausland gebraucht. Apostillen stellt die Staatskanzlei an der Seestrasse 2 aus, zu CHF 30 pro Apostille. Das Beurkundungswesen ist eine Mischform: Urkundspersonen sind unter anderem Gemeindeschreiber, Grundbuchverwalter und ermächtigte Anwältinnen und Anwälte; Unterschriften und Kopien können auch Staatskanzlei und Gerichtskanzlei beglaubigen. Das Zivilstandswesen ist in die drei Kreise Zug, Baar und Cham gegliedert und untersteht dem Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst der Direktion des Innern.
| Amtssprache(n) | Deutsch |
|---|---|
| Apostille / Beglaubigung | Staatskanzlei des Kantons Zug, Seestrasse 2, Postfach, 6301 Zug, Tel. 041 594 11 20, kanzlei.ska@zg.ch – CHF 30 pro Apostille Offizielle Seite |
| Notariat | Mischform – Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften nehmen die Staatskanzlei, die Gerichtskanzlei und die Urkundspersonen vor; Urkundspersonen sind u.a. Gemeindeschreiber, Grundbuchverwalter und ermächtigte Rechtsanwälte. Firmenunterschriften müssen vor der Apostille durch ein Notariat bzw. Gemeinde- oder Stadtnotariat beglaubigt sein. Rechtsgrundlage: Beurkundungsgesetz (BGS 223.1). Offizielle Seite |
| Zivilstandswesen | Drei Zivilstandskreise: Zug (Zug, Steinhausen, Walchwil, Oberägeri, Unterägeri), Baar (Baar, Menzingen, Neuheim) und Cham (Cham, Hünenberg, Risch). Kontaktstelle Neugasse 2, 6301 Zug, Tel. 041 594 39 00. Aufsicht: Direktion des Innern, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst. Offizielle Seite |
| Migrationsbehörde | Amt für Migration (Sicherheitsdirektion), Aabachstrasse 1, 6301 Zug Offizielle Seite |
| Übersetzer-/Dolmetscherverzeichnis | Übersetzungsverzeichnis der Koordinationsstelle Übersetzungswesen der Zuger Polizei (akkreditierte und nicht akkreditierte Personen) Offizielle Seite |
Stand: September 2026, vor Einreichung bei der Stelle prüfen.
Beglaubigte Registerauszüge bestellen Sie gegen Gebühr beim Handelsregisteramt des Kantons Zug (Industriestrasse 24) per E-Mail, Webshop oder Post. Wenn der Auszug eine Apostille oder Legalisation der Staatskanzlei braucht, geben Sie im Bemerkungsfeld das Bestimmungsland an. Eine allenfalls nötige Übersetzung klären Sie separat mit der ausländischen Empfängerstelle. Stand: September 2026.
Nein. Schul-, Lehr- und Hochschulzeugnisse müssen zuerst von der Bildungsdirektion oder der Volkswirtschaftsdirektion beglaubigt werden. Erst danach setzt die Staatskanzlei die Apostille (CHF 30) darauf. Dasselbe Prinzip gilt für Arztzeugnisse, die zuerst über das Amt für Gesundheit laufen, und für Firmenunterschriften, die zuerst notariell beglaubigt sein müssen.
Ja, aber für Behörden. Die Koordinationsstelle Übersetzungswesen der Zuger Polizei führt ein Übersetzungsverzeichnis mit akkreditierten und nicht akkreditierten Personen, die für Polizei und Justiz tätig sind. Ob und wie Private Einsicht erhalten, ist auf der Website nicht ersichtlich. Für eine beglaubigte Übersetzung privater Dokumente ist das Verzeichnis keine Voraussetzung.
Offizielle Stellen, geprüft im September 2026. Gebühren und Abläufe können sich ändern – vor Einreichung bei der zuständigen Stelle bestätigen.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Häufig relevant für Behörden, Migration, Studium, Arbeit, Gericht, Zivilstand oder internationale Verwendung.
Anbieter im Kanton Zug
Für beglaubigte, notarielle oder Apostille-Übersetzungen sollten Sie nicht nur nach Nähe suchen. Wichtiger ist, ob der Anbieter die formale Anforderung der zuständigen Stelle versteht und vor Auftrag klärt.
Empfohlene erste Anlaufstelle für beglaubigte Übersetzungen, notarielle Übersetzungen und Apostille-Fälle im Kanton Zug.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
Alternative Option. Vor Auftrag prüfen, ob beglaubigte, notarielle oder Apostille-Anforderungen wirklich abgedeckt werden.
In vielen Kantonen können auch lokale unabhängige Übersetzerinnen und Übersetzer helfen. Fragen Sie aber konkret nach Erfahrung mit Behörden, Zivilstandsämtern, Migrationsämtern, Notariat und Apostille. Eine reine Sprachübersetzung genügt nicht immer.
Wenn Dokumente für Behörden, Migration, Zivilstand oder Ausland bestimmt sind, zählt nicht nur der Preis. Wichtig ist, dass die Formanforderung vor Auftrag korrekt geklärt wird.